Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
1. Der
Landkreis Ohrekreis schließt mit der Agentur für Arbeit Magdeburg die
‚Ergänzende Vereinbarung Nr. IV b gemäß § 20 Abs. 5 des
Öffentlichrechtlichen Vertrages über die Bildung und Ausgestaltung der
Arbeitsgemeinschaft “Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Ohrekreis”
gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 6. Dezember
2004‘ vom 30.05.2005. 2. Der Landrat ist berechtigt, Änderungen des
Vereinbarungsentwurfs gemäß Ziffer 1. vorzu-nehmen, soweit die Änderungen
geringfügig sind, die wesentlichen Regelungsinhalte nicht betreffen und für das
Zustandekommen der Vereinbarung erforderlich sind. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig. Ablehnung: Enthaltung: Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: DI/232/2007 erhoben. |
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