Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Wir, die Mitglieder des Kreistages im
Landkreis Ohrekreis, unterstützen die “Volksinitiative Sachsen-Anhalt
2011”. Wir rufen alle Einwohner des
Landkreises Ohrekreis auf, sich mit ihrer Unterschrift gegen beabsichtigte
Zwangseingemeindungen zu wenden. Wir ersuchen die im Landtag
vertretenen Parteien, in ihren Gesprächen zur geplanten flächendeckenden
Einführung von Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen auf die Wünsche und
Befindlichkeiten ihrer Basis und der Bürger unseres Bundeslandes einzugehen und
somit eine Politik zu machen, die vom Volke gewollt ist und nicht am Volk
vorbei geht. Gemeinsamer
Antrag der Kreistagsfraktionen an den
Kreistag am 07. März 2007 Der
Kreistag des Landkreises Ohrekreis beschließt folgende Resolution : Wir, die
Mitglieder des Kreistages im Landkreis Ohrekreis, unterstützen die
“Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011”. Wir rufen
alle Einwohner des Ohre-kreises auf, sich mit ihrer Unterschrift gegen
beabsichtigte Zwangseingemeindungen zu wenden. Das Land Sachsen-Anhalt hat in jüngster Zeit durch
zahlreiche Gesetzesvorhaben die kom-munale Ebene neu geregelt, u.a. durch die Schaffung neuer gemeindlicher Strukturen,
die Regelung der Stadt-Umland-Beziehungen und die Neugliederung der Landkreise.
Diese
Neuregelungen werden mit den von Innenminister Hövelmann vorgestellten
“Eckpunkten für die flächendeckende Bildung von Einheitsgemeinden in
Sachsen-Anhalt” vom 14.12.2006 – teilweise noch vor ihrer Umsetzung
– nachhaltig in Frage gestellt. Nach dem “Eckpunktepapier” werden in
Sachsen-Anhalt im Jahre 2011 nur noch 100 selbständige Städte und Gemeinden
bestehen. Diese 100 Städte und Gemeinden rechtfertigen jedoch keine 11
Landkreise. Somit wird die gerade begonnene Kreisreform “ad
absurdum” geführt und Sachsen-Anhalt müsste im Jahre 2012 eine neue
Kreisreform auf den Weg bringen. Der
Entwurf eines Gesetzes zur Bildung von Stadt-Umland-Verbänden befindet sich im
Gesetzgebungsverfahren. Von den hiernach neu gebildeten Umlandverbänden wird
die unverzügliche und wirkungsvolle Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben
erwartet. Bei Umsetzung des “Eckpunktepapiers” werden sich
die Verbandsmitgliedschaften und die Verbandsgebiete erheblich verändern
– die Verbandsaufgaben sind neu zu bestimmen – in Erfüllung der
Verbandsaufgaben getroffene Regelungen sind grundlegend zu überarbeiten und
können nicht zeitgerecht umgesetzt werden – die voreilige Feststellung,
die Verbände seien zur Regelung der Stadt-Umland-Beziehungen ungeeignet, ist
abzusehen. Mit den Regelungen des
Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes und dem Gesetz zur Bildung von
Stadt-Umland-Verbänden sollen die Stadt-Umland-Verhältnisse neu geregelt : die
kreisfreien Städte als Kerne der Regionen und damit die Regionen selbst sollen
langfristig gestärkt werden. Gesetzlich vorgesehen ist in
rechtlich-logischer Reihenfolge - die
freiwillige Verbandsbildung, - bei
deren Scheitern die Bildung von Pflichtverbänden und - als
“ultima ratio” die Prüfung möglicher Teil- bzw. Volleingemeindungen
von Umlandgemeinden in die kreisfreien Städte unter der Voraussetzung, dass
sich die Stadt-Umland-Verbände als ungeeignet zur Regelung der
Stadt-Umland-Verhältnisse erwiesen haben. - 2 - Nachdem die freiwillige Bildung von Stadt-Umland-Verbänden
nicht zustande gekommen ist, ist die Bildung von Pflichtverbänden durch
gesetzliche Regelung vorgesehen. Mit der gesetzlichen Bildung von Pflichtverbänden ist nur
die Organisationsform und die Aufgabenverpflichtung bestimmt – diese sind
durch gemeinschaftliche Arbeit auszufüllen. Erfolgreiche gemeinschaftliche
Arbeit setzt das erforderliche Vertrauen in die Verlässlichkeit und den Bestand
gesetzgeberischer Regelungen sowie die Mitwir-kungs- und
Kooperationsbereitschaft aller Verbandsmitglieder in wechselseitigem Vertrauen
voraus. Die Verbandsmitglieder werden die notwendige Mitwirkungs-
und Kooperationsbereitschaft nicht entwickeln, solange öffentliche Diskussionen
über Zwangseingemeindungen geführt werden. Derartige Diskussionen führen
einerseits zu Erwartungen der kreisfreien Städte auf Eingemeindungen und
andererseits zu entsprechenden Befürchtungen bei Umlandgemeinden, die sich von
Zwangseingemeindungen bedroht sehen. Ein vor diesem Hintergrund gebildeter
Umlandverband trägt bereits in der Bildungsphase das Risiko des Scheiterns in
sich. In einem ersten Schritt werden die Umlandverbände die ihnen übertragene Aufgabe
der gemeinsamen Flächennutzungsplanung erfüllen. Im Rahmen der gemeinsamen
Flächennutzungsplanung werden sich in weiteren Schritten Möglichkeiten für die
gemeinschaftliche Erfüllung weiterer Aufgaben ergeben – vorausgesetzt,
den Verbänden wird Gelegenheit gegeben, die ihnen übertragene Aufgabe zu
erfüllen und ihre Funktionsfähigkeit und -tüchtigkeit zu beweisen. Wir fordern
den Innenminister auf, die vielen Fragen aus den Regionalkonferenzen zu
beantworten und vor allem den belastbaren Nachweis zu erbringen, dass
Einheitsgemeinden im Vergleich zu Verwaltungsgemeinschaften effizienter,
bürgernäher und wirtschaftlicher arbeiten. Ferner
erwarten wir vom Innenminister eine Aussage darüber, aufgrund welcher
nachvollziehbarer Kriterien nachgewiesen werden soll, ob die Umlandverbände
sich als ungeeignet oder als nicht ausreichend zur Regelung der
Stadt-Umland-Verhältnisse erwiesen haben. Weiterhin erwarten wird vom Innenminister, dass er dazu
beiträgt, das zur erfolgreichen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur
Neugestaltung der kommunalen Ebene notwendige Vertrauen in die Verlässlichkeit
gesetzgeberischer Entscheidungen herzustellen. Schließlich
erwarten wir vom Innenminister eine Reaktion auf die vom Landkreis, der Stadt
Wolmirstedt und den Gemeinden Barleben, Glindenberg und Niederndodeleben
bereits im Mai 2004 vorgelegten Diskussionspapier “Leitsätze zur
Entwicklung der Teilregion ‚Magdeburg-Nord‘”. Zwangseingemeindungen
zur Lösung des Stadt-Umland-Problems sind kontraproduktiv für die regionale
Zusammenarbeit, sie dienen nicht der Stärkung der Oberzentren und werden
letztendlich die gesamte Region Magdeburg wirtschaftlich schwächen.
Zwangseingemeindungen führen nicht zu einer Lösung der Stadt-Umland-Probleme,
sondern nur zu ihrer räumlichen Verschiebung. Sie sind daher als
dauerhafte “politische Lösung” nicht in Betracht zu ziehen! - 3 - Der
zukünftige Landkreis Börde ist ohne die leitbildgerecht gebildeten
Einheitsgemeinden Sülzetal und/oder Barleben auf Dauer nicht existenzfähig! Mit
Zwangseingemeindungen wird das mit dem Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz
verfolgte Ziel der Stärkung und langfristigen Sicherung der Leistungsfähigkeit
des neu gebildeten Landkreises verfehlt. Wir
ersuchen die im Landtag vertretenen Parteien, in ihren Gesprächen zur geplanten
flächendeckenden Einführung von Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen auf
die Wünsche und Befindlichkeiten ihrer Basis und der Bürger unseren
Bundeslandes einzugehen und somit eine Politik zu machen, die vom Volke gewollt
ist und nicht am Volk vorbei geht. Haldensleben,
den 07.03.2007 Fraktion
der CDU Fraktion
Die LINKSPARTEI.PDS Engelbrecht Enkelmann Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender Fraktion
der SPD Fraktion
FUWG/GRÜNE Dr. Koch Dr.
Zander Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktion
der FDP Keindorff Fraktionsvorsitzender |
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