Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Zur Umsetzung des neuen Rettungsdienstgesetzes vom 21. März 2006 konnte mit dem Bördekreis kein Einvernehmen erzielt werden (Standort Leitstelle). Einige
Fraktionsmitglieder äußerten sich zu dieser Problematik. Die Mehrheit sprach
sich für den Erhalt der Leitstelle im Ohrekreis aus. 1.
Gemäß § 5 Abs. 1 RettDG LSA vom 21. März 2006
werden am Standort der Einsatzleitstelle in Haldensleben die Voraussetzungen
für das Betreiben einer Einsatzleitstelle im Landkreis Börde geschaffen. 2.
Gemäß § 5 Abs. 3 RettDG LSA vom 21. März 2006
sollte die Verwaltung die Möglichkeiten der Schaffung einer gemeinsamen
Einsatzleitstelle für mehrere Rettungsdienstbereiche prüfen. Bei der Prüfung
ist die umfassende Aufgabenerfüllung, die Schaffung rationeller und
wirtschaftlicher Strukturen und die Erzielung weiterer Synergieeffekte zu
berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich, Ablehnung: keine, Enthaltung: 6. Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: DII/227/2007 erhoben. |
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