Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales  

 
 
Bezeichnung: ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
Datum: Mi, 18.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:06
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung zum Änderungsbedarf der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Feststellung der Niederschrift der Sitzung vom 21.10.2020 öffentlicher Teil      
Ö 5  
Mitteilungen des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten      
Ö 6     Vorlagen      
Ö 6.1  
Information zur neuen Schulentwicklungsplanungs-VO 2022  
Enthält Anlagen
0179/40/2020  
Ö 6.2  
Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2021  
Enthält Anlagen
0186/20/2020  
Ö 6.3  
Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule (DigitalPakt-Richtlinie)  
Enthält Anlagen
0192/40/2020  
Ö 6.4  
Beschluss über die Annahme von drei Geldspenden und einer Sponsoringleistung über 1.000,00 EURO  
Enthält Anlagen
0194/40/2020  
Ö 6.5  
Umbaumaßnahme Sekundarschule Zielitz  
Enthält Anlagen
0195/40/2020  
Ö 6.6  
FÖS-Konzept Südbereich des Landkreises Börde  
Enthält Anlagen
0197/40/2020  
Ö 6.7  
Neufassung der Richtlinie zur Sportförderung des Landkreises Börde  
0200/40/2020  
Ö 6.8  
Aufgabenüberleitungsvertrag zwischen dem Landkreis Börde und dem KreisSportBund Börde e. V.  
0201/40/2020  
Ö 6.9  
Antrag der AfD-Fraktion - Medizinische Versorgung im Landkreis Börde sichern - die Daseinsvorsorge vor Ort stärken  
Enthält Anlagen
0072/AfD/2019  
    VORLAGE
   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Antrag der AfD-Fraktion folgende Teilaufgaben zur medizinischen Versorgung im Landkreis Börde:

 

1. Der Landrat und die Verwaltung sollen gemeinsam mit den Bürgermeistern der Kommunen im Landkreis zeitnah bis Mitte 2020 Bedarfe ermitteln, wo in Zukunft Engpässe in der gesundheitlichen Versorgung auftreten werden.

 

2. Der Landrat und die Verwaltung sollen bis Ende des Jahres 2019 2021 prüfen, inwieweit kommunale Gemeinschaftspraxen, sogenannte Medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft nach dem Versorgungsstärkungsgesetz entwickelt werden können. Als Beispiel kann hier das Ärztezentrum Büsum gGmbH dienen. Hier gibt es eine Menge Berater, die Erfahrung in diesem Gebiet haben (FASP, Donstal, denphamed) und derartige Prozesse begleiten können.

 

Darüber hinaus soll das aus der DDR bekannte Konzept der Gemeindeschwester für den Landkreis Börde geprüft werden. Die Universität Greifswald hat hier ein Projekt namens „AGnES (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health gestützte, Systemische Intervention) ins Leben gerufen, welches hier als Vorbild dienen kann.

 

3. Der Landrat und die Verwaltung werden aufgefordert, bis Ende 2019 die Grundlage für den Einsatz von organisierten ehrenamtlichen Ersthelfergruppen im Landkreis zu schaffen.

 

Dabei sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

 

  • Schaffung einer Regelung, die es den Rettungsdienstleitstellen ermöglicht, organisierte Ersthelfergruppen zu alarmieren
  • Festlegung von Mindeststandards in Organisation, Ausbildungsstand und Ausrüstung von organisierten Ersthelfergruppen
  • Klärung der Nutzung von Sonderwarneinrichtungen an Fahrzeugen von organisierten Ersthelfergruppen

 

4. Der Landrat und die Verwaltung sollen sich in den Leitfaden Ärzteversorgung Osterburg als Vorbild nehmen und bis Ende 2019 einen ähnlichen Leitfaden in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern der Kommunen erarbeiten. Es soll die Einführung von Stipendien, ähnlich wie in Osterburg, für zukünftige Ärzte umgesetzt werden, die sich verpflichten, im Landkreis Börde zu arbeiten.

 

5. Diese Punkte sollen in der Fortschreibung der Sozialplanung ergänzend aufgenommen werden.

 

6. Es soll ein Unterausschuss Gesundheitsversorgung eingerichtet werden. Der Landrat und die Verwaltung sollen Vorschläge zur Struktur des Unterausschusses machen.

 

Durch eine umfassende gesundheitliche Versorgung soll im Landkreis Börde die Lebensqualität der Bürger erhöht werden. Eine gute örtliche Daseinsvorsorge im Bereich Gesundheit birgt auch eine starke Anziehungskraft und einen Standortvorteil für den Landkreis Börde.

 

 

   
    20.11.2019 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
    Ö 6.7 - zurückgezogen
   

Herr Schmirander übergibt den Vorsitz um 18:30 Uhr an Herrn Mewes, da Herr Schmirander den Antrag „Medizinische Versorgung im Landkreis Börde sichern-die Daseinsvorsorge vor Ort stärken“ der AfD-Fraktion vorstellt.

 

Herr Schmirander ist der Meinung, dass die Antwort der Verwaltung noch nicht zufriedenstellend ist und bittet darum, an dem Antrag der AfD festzuhalten.

 

Frau Dr. Kontzog erklärt, dass für die medizinische bzw. ambulante Versorgung der Landkreis Börde nicht zuständig ist.

 

Die Mitglieder des Ausschusses haben darüber diskutiert, dass nicht die Verwaltung sondern die kassenärztliche Vereinigung dafür verantwortlich ist und dass die Aufforderung der AfD an die Verwaltung, Analysen und Bedarfe zu erstellen, übereilt ist.

 

Die Mitglieder erbeten mehr Zeit um dieses Thema zu besprechen.

 

Die AfD teilt die Meinung, dass grundsätzlich der Landkreis nicht zuständig ist, möchte aber das Thema anschieben und nach Alternativen suchen. Dies muss geprüft werden.

 

Herr Czernitzki führt an, dass etwas getan wird und verweist auf die Daseins-Konferenz im EHFA.

 

Der Vorsitzende, Herr Mewes gibt zu bedenken, dass die Umsetzungen aus dem Kreisentwicklungskonzept und der Antrag der AfD miteinander kollidieren könnten.

 

Frau Dippe stellt den Antrag, dass die Verwaltung über die Festlegung im Kreisentwicklungskonzept zu gesundheitlichen Einrichtungen und zur med. Versorgung im Landkreis Börde kontinuierlich berichtet.

Termin: 1. Quartal 2020

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

ERGEBNIS: Der Antrag der AfD wurde von Herrn Schmirander zurückgezogen.

 

 

   
    27.11.2019 - Kreisausschuss
    Ö 6.4 - zurückgezogen BESCHLUSS: 0072/AfD/2019   
   

 

   
    05.02.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
    Ö 6.5 - zurückgezogen
   

Herr Schroeder verschiebt den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Ausschusses.

   
    20.05.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
    Ö 6.5 - zurückgezogen
   

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung genommen.

   
    18.11.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
    Ö 6.9 - geändert beschlossen
   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Antrag der AfD-Fraktion folgende Teilaufgaben zur medizinischen Versorgung im Landkreis Börde:

 

1. Der Landrat und die Verwaltung sollen gemeinsam mit den Bürgermeistern der Kommunen im Landkreis zeitnah bis Mitte 2020 Bedarfe ermitteln, wo in Zukunft Engpässe in der gesundheitlichen Versorgung auftreten werden.

 

2. Der Landrat und die Verwaltung sollen bis Ende des Jahres 2019 prüfen, inwieweit kommunale Gemeinschaftspraxen, sogenannte Medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft nach dem Versorgungsstärkungsgesetz entwickelt werden können. Als Beispiel kann hier das Ärztezentrum Büsum gGmbH dienen. Hier gibt es eine Menge Berater, die Erfahrung in diesem Gebiet haben (FASP, Donstal, denphamed) und derartige Prozesse begleiten können.

 

Darüber hinaus soll das aus der DDR bekannte Konzept der Gemeindeschwester für den Landkreis Börde geprüft werden. Die Universität Greifswald hat hier ein Projekt namens „AGnES (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health gestützte, Systemische Intervention) ins Leben gerufen, welches hier als Vorbild dienen kann.

 

3. Der Landrat und die Verwaltung werden aufgefordert, bis Ende 2019 die Grundlage für den Einsatz von organisierten ehrenamtlichen Ersthelfergruppen im Landkreis zu schaffen.

 

Dabei sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

 

  • Schaffung einer Regelung, die es den Rettungsdienstleitstellen ermöglicht, organisierte Ersthelfergruppen zu alarmieren
  • Festlegung von Mindeststandards in Organisation, Ausbildungsstand und Ausrüstung von organisierten Ersthelfergruppen
  • Klärung der Nutzung von Sonderwarneinrichtungen an Fahrzeugen von organisierten Ersthelfergruppen

 

4. Der Landrat und die Verwaltung sollen sich in den Leitfaden Ärzteversorgung Osterburg als Vorbild nehmen und bis Ende 2019 einen ähnlichen Leitfaden in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern der Kommunen erarbeiten. Es soll die Einführung von Stipendien, ähnlich wie in Osterburg, für zukünftige Ärzte umgesetzt werden, die sich verpflichten, im Landkreis Börde zu arbeiten.

 

5. Diese Punkte sollen in der Fortschreibung der Sozialplanung ergänzend aufgenommen werden.

 

6. Es soll ein Unterausschuss Gesundheitsversorgung eingerichtet werden. Der Landrat und die Verwaltung sollen Vorschläge zur Struktur des Unterausschusses machen.

 

Durch eine umfassende gesundheitliche Versorgung soll im Landkreis Börde die Lebensqualität der Bürger erhöht werden. Eine gute örtliche Daseinsvorsorge im Bereich Gesundheit birgt auch eine starke Anziehungskraft und einen Standortvorteil für den Landkreis Börde.

 

 

 

 

   
    24.02.2021 - Kreisausschuss
    Ö 6.8 - 
   

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 12

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  3

 

Der Kreisausschuss gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0072/AfD/2019 zu fassen.

 

   
    11.03.2021 - Kreistag Landkreis Börde
    Ö 6.7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 0072/AfD/2019   
   

 

 

 

   
    31.03.2021 - Kreistag Landkreis Börde
    Ö 5.7 - geändert beschlossen BESCHLUSS: 0072/AfD/2019   
   

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss auf Antrag der AfD-Fraktion folgende Teilaufgabe zur medizinischen Versorgung im Landkreis Börde:

 

Der Landrat und die Verwaltung sollen bis Ende des Jahres 2021 prüfen, inwieweit kommunale Gemeinschaftspraxen, sogenannte Medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft nach dem Versorgungsstärkungsgesetz entwickelt werden können. Als Beispiel kann hier das Ärztezentrum Büsum gGmbH dienen. Hier gibt es eine Menge Berater, die Erfahrung in diesem Gebiet haben (FASP, Donstal, denphamed) und derartige Prozesse begleiten können.

 

Darüber hinaus soll das aus der DDR bekannte Konzept der Gemeindeschwester für den Landkreis Börde geprüft werden. Die Universität Greifswald hat hier ein Projekt namens „AGnES (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health gestützte, Systemische Intervention) ins Leben gerufen, welches hier als Vorbild dienen kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 28

Ablehnungen:  11

Enthaltungen:  6

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0072/AfD/2019 erhoben.

Ö 7  
Anfragen und Anregungen      
N 8     (nichtöffentlich)    
N 9     (nichtöffentlich)    
Ö 10  
Schließung der Sitzung