Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen und vermitteln, die in geeigneten Fällen zur Erreichung der Verwaltungsziele unterstützend beitragen.
Für die Entgegennahme des Zuwendungsangebotes ist gem. § 99 Abs. 6 Satz 2 KVG LSA der Landrat zuständig. Gem. §99 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Satz 4 kann der Kreistag die Befugnis zur Annahme auf den Landrat oder einen beschließenden Ausschuss übertragen. Die Wertgrenzen nach Satz 4 sind in der Hauptsatzung zu bestimmen.
Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 4 Nr. 8 der Hauptsatzung des Landkreises Börde wurden die Befugnisse für die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einem Vermögenswert pro Einzelspende i. H. v. 1.000,00 Euro bis 5.000,00 Euro dem Kreisausschuss übertragen.
Folgende Spenden und Sponsoringleistungen wurden dem Landkreis Börde angeboten.
Geldspenden:
1. 2.000,00 Euro von der Kreissparkasse Börde für die Unterstützung zum Transport des historischen Dampfpfluges für das Bördemuseum Ummendorf.
2. 1.500,00 Euro von der Wohnungsbaugenossenschaft „Roland“ Haldensleben eG für das 17. Keramiksymposium in der Ziegelei Hundisburg „Terra Arte“.
3. 3.000,00 Euro von der Wohnungsbaugenossenschaft „Roland“ Haldensleben eG für die Reaktivierung des Gasofens in der Ziegelei Hundisburg.
Sponsoringleistungen:
1. 3.000,00 Euro von der ÖSA Magdeburg für das 17. Keramiksymposium in der Ziegelei Hundisburg „Terra Arte“.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
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