Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2017 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:
- Die Kreditaufnahme darf maximal 12.835.000,00 € entsprechend der Höhe des Betrages lt. Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung 2017 betragen.
- Die Kredite sind mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren aufzunehmen.
- Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.
Variante 3a: - Beschlussvorschlag des Kreisausschusses am 15.02.2017
3.Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 1,5 % nicht übersteigen.
Variante 3b: - Vorschlag der Verwaltung
3.Der vereinbarte Zinssatz darf bei geförderten Krediten die Höhe von 1,5 % und bei
Krediten vom Kreditmarkt die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.
- Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssätzen zu nutzen.