Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die „Erste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen des Landkreises Börde“.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde nutzt nach Maßgabe der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie)“ RdErl. des MI vom 26. 11. 2015 – 34.4-48002 (s. Anlage) die Möglichkeit, Fördermittel für das Projekt „Integrationslotsen im Landkreis Börde“ zu beantragen.
Aus Punkt 4.2 „Aufwandsentschädigung der Integrationslotsen“ der o. g. Richtlinie ergibt sich der Rahmen für die hier zum Beschluss vorliegende Entschädigungssatzung.
Nach diesen Bestimmungen erfolgt eine angemessene Aufwandsentschädigung in Form einer monatlichen Pauschale in Höhe von 120,00 € sowie die Erstattung von Reisekosten für genehmigte Dienstfahrten und -reisen außerhalb des Landkreises Börde. Die Zustimmung für Dienstfahrten und -reisen ist nur für den jeweiligen Einzelfall zu erteilen und steht unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Für genehmigte Dienstfahrten und -reisen erhalten die ehrenamtlich tätigen Integrationslotsen zur Abgeltung der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten eine Entschädigung in Höhe von 0,35 EURO je gefahrenem Kilometer mit dem privaten Kraftfahrzeug bzw. in Höhe der nachgewiesenen notwendigen Kosten des benutzten öffentlichen Verkehrsmittels. Dabei wird die Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges im Sinne des § 5 Abs 2. Bundesreisekostengesetz als notwendig bzw. als erhebliches dienstliches Interesse anerkannt.
Die Finanzierung dieser Aufwandsentschädigung sowie der Reisekosten für genehmigte Dienstfahrten und –reisen außerhalb des Landkreises Börde ist durch die Vollfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung über die o. g. Richtlinie gewährleistet. Der Landkreis muss demnach keine Eigenmittel beisteuern und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Anlagen
Anlage 1 - Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen des Landkreises Börde (Stand 17.01.2017) Anlage 2 - Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen des Landkreises Börde (Stand 17.01.2017) – Lesefassung – Anlage 3 - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie), RdErl. des MI vom 26. 11. 2015 – 34.4-48002
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |