Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt
Sachdarstellung, Begründung:
Als internationales Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird mit der Behindertenrechtskonvention (BRK) gemäß Artikel 1 der Zweck verfolgt, „…den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern…“.
Die BRK ist mit der Ratifizierung am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht. Somit sind seither sowohl Bund als auch Länder und Kommunen aufgefordert, die Inhalte der BRK zu berücksichtigen, im Rahmen des föderalen Systems zusammenzuwirken und jeweilige Aktionspläne zur Umsetzung der BRK zu entwickeln.
Auf der Ebene der Kommune gilt es unter Berücksichtigung dieser Allgemeinen Grundsätze, des Nationalen Aktionsplanes und Landesaktionsplanes durch das örtliche Teilhabemanagement Inklusionsdefizite im örtlichen Sozialraum zu identifizieren und zu beseitigen.
Der Landkreis Börde hat sich zum Ziel gesetzt, die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen analog des Landesaktionsplanes des Landes Sachsen-Anhalt mit Hilfe eines Aktionsplanes umzusetzen. Der Aktionsplan soll Instrument zur schrittweisen Erreichung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention sein. Er soll Ziele und Maßnahmen aller Lebensbereiche beinhalten. Dabei ist eine aktive Beteiligung der Kommunen, der Medien, der Unternehmen, dem Mittelstand und den Kirchen gewünscht und geplant. Auch jede Bürgerin und jeder Bürger wird aufgefordert werden, sich einzubringen und aktiv mitzuwirken.
Folgende konkrete Aufgaben sind dabei in den Blick zu nehmen:
Zur Umsetzung der Maßnahmen und Erreichung der Ziele werden im Landkreis Börde durch Projektförderung des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend des RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 01.06.2016 -311-122 in Form einer Vollfinanzierung vier Teilhabemanager installiert. Dabei soll ein Teilhabemanager als Leiter der Koordinierungsstelle fungieren und insbesondere die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich innehaben, während die weiteren drei Teilhabemanager einerseits für die Erstellung und die Begleitung der Umsetzung des Aktionsplanes im Allgemeinen und für die Suche nach individuellen und fallbezogenen Lösungen im Besonderen schwerpunktmäßig verantwortlich sind.
Der Zuwendungsbescheid wurde durch Frau P. Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 19.01.2017 dem Landrat, Herrn Walker, übergeben. Die Stellenbesetzungen werden zunächst für 4 Jahre vorgenommen werden. Eine entsprechende Personalauswahl ist bereits erfolgt. Bei eine möglichen 3-jährigen Verlängerung der Förderung soll eine Fortführung des Projektes angestrebt werden.
Anlagen: - keine -
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||