Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/20/0414  

 
 
Betreff: Aufnahme von Kommunalkrediten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Gorski, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
15.02.2017 
26. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2017/20/0414)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
22.02.2017 
13. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (2017/20/0414)

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2017 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal 12.835.000,00 € entsprechend der Höhe des Betrages lt. Beitrittsbeschluss zur  Haushaltssatzung 2017 betragen.
  2. Die Kredite sind mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren aufzunehmen.
  3. Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.

 

Variante 3a: - Beschlussvorschlag des Kreisausschusses am 15.02.2017

3.Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 1,5 % nicht übersteigen.

 

Variante 3b: - Vorschlag der Verwaltung

3.Der vereinbarte Zinssatz darf bei geförderten Krediten die Höhe von 1,5 % und bei
           Krediten vom Kreditmarkt die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.

 

  1. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssätzen zu nutzen.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag hat mit Beschluss der Haushaltssatzung 2017 in der Sitzung vom 23.11.2016 in Verbindung mit dem Beitrittsbeschluss vom 22.02.2017 eine Kreditaufnahme in Höhe von 12.835.000 € beschlossen. Die Genehmigung dazu wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde erteilt.

 

Die Ermächtigung des Landrates zur Aufnahme von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.

 

Die Kreditaufnahmen können unabhängig von Terminen der Kreistagssitzungen, im Rahmen des Baufortschrittes des Verwaltungsgebäudes, vorbereitet und durchgeführt werden.

 

Für den Neubau des Verwaltungsgebäudes ist im Jahr 2017 eine Kreditaufnahme in Höhe von 7.800.000,00 € geplant. Da es sich um ein Energieeffizienshaus 70 handelt, besteht für den Landkreis die Möglichkeit für entsprechende förderfähige Kosten ein zinsgünstiges Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) für Energieeffizientes Bauen (Programm 217) zu nutzen. Für die Kosten, die nicht über dieses Programm gefördert werden können, wird die Inanspruchnahme von anderen Förderprogrammen der KfW-Bank geprüft.

 

Wenn eine Finanzierung über andere Förderprogramme nicht möglich ist, muss die Finanzierung über normale Kredite vom Kreditmarkt erfolgen. Die Zinssätze liegen derzeit bei einer Zinsbindung von 10 Jahren bei ca. 1,3 %, bei einer Zinsbindung von 20 Jahren bei ca. 2,0 % und bei 30 Jahren bei 2,2 %. Um die derzeit günstigen Zinsen für einen möglichst langen Zeitraum zu sichern, werden bei Bedarf für die unterschiedlichen Zinsbindungsfristen genaue Konditionen eingeholt. Um dabei flexibel zu sein, sollte die Ermächtigung für den Landrat einen bestimmten Entscheidungsrahmen zulassen.

 

Kredite in Höhe von 5.035.000,00 € sind für die Finanzierung der Eigenmittel der STARK III-Maßnahmen geplant. Dafür können zinslose Kredite bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt abgerufen werden, wenn die entsprechenden Fördermittelbescheide vorliegen.

 

Über die durchgeführten Kreditaufnahmen wird der Kreistag informiert.

 

 


Anlagen: