Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/BKT/0423  

 
 
Betreff: Neuwahl der/des Vorsitzenden des Kreistages des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
15.02.2017 
26. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2017/BKT/0423)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
22.02.2017 
13. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2017/BKT/0423)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt

 

Herrn Ralf Geisthardt

 

zu seinem Vorsitzenden.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag wählte mit Beschluss Nr. 2014/BKT/0002 auf Vorschlag der Fraktion der CDU Frau Gabriele Brakebusch zur „Vorsitzenden des Kreistages des Landkreises Börde“.

 

Zum 31.12.2016 legte Frau Brakebusch ihr Kreistagsmandat nieder.

 

Die/Der „Vorsitzende des Kreistages“ ist daher neu zu wählen.

 

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wählt die Vertretung aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitglieder ihre/n Vorsitzende/n.

 

Wahlen werden gemäß § 56 Abs. 3 KVG LSA nur in den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen durchgeführt. Sie werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.

 

Entsprechend § 56 Abs. 4 KVG LSA ist die Person gewählt, die im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der an Jahren Älteste zieht. Soweit im ersten Wahlgang nur eine Person zur Wahl stand und diese Person die erforderliche Mehrheit nicht erreicht hat, finden die Sätze 2 bis 4 des § 56 Abs. 4 KVG LSA keine Anwendung.

 

 

 

 


Anlagen:

 

- keine -