Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
26. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 15.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 15:55
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Burkhard Kanngießer (SPD) erklärte, dass das Arbeitsergebnis der Arbeitsgruppe zur Evaluierung der freiwilligen Aufgaben des Landkreises Börde vorliegt. Er war der Auffassung, dass es in einigen Bereichen Ungleichheiten gibt und überlegt werden sollte, wie der Landkreis seiner Ausgleichsfunktion besser gerecht wird. Das betrifft insbesondere die Bereiche Kultur, Soziales und Arbeitsmarktwirtschaft.

Im Bereich Wirtschaft ist die Liquidation der Kommunalen Sanierungsgesellschaft mbH „Bördekreis“ (KSG) in Oschersleben im Jahr 2013 nicht mehr rückgängig zu machen. Dies war aus seiner Sicht eine falsche Maßnahme, weil die Arbeitsmarktdaten des Landkreises im südlichen Teil doch signifikant schlechter sind, als im Norden.

 

Im Bereich der Bibliotheken kann aus seiner Meinung nach noch justiert werden. So gibt es in Oschersleben eine Bibliothek, die einst als Kreisbibliothek bezeichnet wurde und die Funktionen hat, die dafür sprechen, dass sie überregional tätig ist und nicht nur im Bereich der Stadt Oschersleben. Er verglich diese Bibliothek mit der Kreisbibliothek in Haldensleben. Wenn er sich die Zuschüsse ansieht, die der Landkreis zur Verfügung stellt, dann ist das ein nicht zu akzeptierendes Ungleichgewicht. Er bat darum, die Ausgleichsfunktion des Landkreises Börde besser wirksam werden zu lassen.

 

Herr Hüttemann erkundigte sich nach dem aktuellen Stand im Rechtsstreit mit dem Land bezüglich der vor drei Jahren beschlossenen Gesellschafterverträge.

 

Gudrun Tiedge (DIE LINKE) ergänzte in Bezug die Ausführungen von Herrn Kanngießer, dass alle drei Bibliotheken im Landkreis gleich behandelt werden. Sie war der Meinung, dass sich keine Bibliothek von den anderen abhebt, sondern in allen Bibliotheken die gleiche gute Arbeit geleistet wird. Aus Erfahrung konnte sie über die Bibliothek in Wanzleben berichten. Es sollte versucht werden, dass alle Bibliotheken auf dem gleichen Level sind, da eine Ungleichbehandlung nicht angebracht und gegeben ist.

 

 

Herr Keindorff wies darauf hin, dass es in den Gemeinden und Städten Bibliotheken gibt, die ehrenamtlich oder hauptamtlich geführt werden.

Es sollte geprüft werden, wo die freiwilligen Aufgaben eingeordnet werden und wer diese erfüllt. Dann sollten neue Organisationsformen gefunden werden. Er sprach sich für eine Zentralisierung aus.

 

Zur Anfrage von Herrn Hüttemann erklärte Danny Schonscheck (Fachdienstleiter Wirtschaft), dass das Landesverwaltungsamt eine Stellungnahme zu der Klage abgegeben hat. Daraufhin wurde der Landkreis noch einmal schriftlich angehört.

 

Zu den Ausführungen von Herrn Kanngießer gab Herr Schonscheck an, dass auch mit dem Wegfall der KSG, der Landkreis Börde weiterhin Mitgesellschafter der ABS Drömling ist, die sich mit dem zweiten Arbeitsmarkt beschäftigt. Dort werden Maßnahmen insbesondere in Oschersleben durchgeführt, da der Bedarf unverkennbar ist. Er betonte, dass der Wegfall der KSG nicht bedeutet, dass nun keine Maßnahmen mehr umgesetzt werden.

 

Der Landrat ergänzte, dass sich in diesem Jahr verstärkt mit dem Thema des zweiten Arbeitsmarktes auseinandergesetzt wird. Es sind eine Reihe von Zusatz- und Ergänzungsprogrammen geplant. Es  gibt Unterschiede in den Bereichen, die allen bekannt sind. Der Sockel, vor allem im Bereich Oschersleben, ist immer gleich bleibend hoch. Die Ursachen dafür sind bekannt, weshalb es sicherlich diese Ambivalenz in der Entscheidung gibt.

Die Schließung der KSG lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Der Landkreis ist ständig bemüht, einen qualifizierten Ausgleich zu schaffen.

Das Thema der Optimierung der freiwilligen Aufgaben hat seinen Ursprung und hat zu dem Ergebnis geführt, dass der Kulturkonvent die Arbeitsgruppe „Evaluierung der freiwilligen Aufgaben“ gebildet wurde.

Die vorliegenden Ergebnisse sollten nun in umsetzbare und politisch vertretbare Formen vorzubereiten und umgesetzt werden.

Zudem kam seinerzeit das Thema der gGmbH auf, die nicht gewollt war. Es sollte über andere Formen nachgedacht werden, um einen Ausgleich für das gesamte Kreisgebiet zu schaffen.

Der Landkreis muss sich mit den Gemeinden dazu verständigen, wie eine Optimierung durch Kooperationen, auch im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Faktoren, erfolgen kann, um eine geeignete Rechtsform zu finden und dabei die Gleichbehandlung der Gebiete im Landkreis im Auge behalten wird.

Im Vordergrund steht nicht die Rationalisierung, sondern die Optimierung, um mit viel Sachverstand und Herzblut Wege zu finden, die dem Landkreis auch noch in 10 Jahren den Bestand solcher Einrichtungen wie Bibliotheken zusichern. Dafür trägt der Landkreis die Verantwortung. Dies ist die Aufgabe der Evaluierung gewesen, sodass nun Schlussfolgerungen gezogen werden können und die Verwaltung Vorschläge unterbreiten kann.

Dies ist dann die Arbeitsgrundlage für die Fachausschüsse des Kreistages um über die Gestaltung der freiwilligen Aufgaben und einer möglichen Rechtsform zu diskutieren. Ziel ist die Entscheidung zu dieser Thematik in diesem Jahr.

Weiterhin sicherte der Landrat zu, dass eine Strategie für gewisse Aufgabenfelder zur Diskussion im Kreistag vorbereitet wird.

 

Herr Stichnoth ergänzte, dass die Erstellung des Kreisentwicklungskonzeptes im November 2016 beschlossen wurde und auch im Strategiepapier die freiwilligen Aufgaben aufgenommen wurden.

Im Kulturkonvent war zudem ebenso das Thema „Evaluierung der freiwilligen Aufgaben“, das weiter verfolgt werden sollte.

 

Herr Hüttemann schloss sich Herrn Stichnoth an. Es sollten nicht einzelne Themengebiete betrachtet werden, sondern die Gesamtheit mit Hilfe des Kreisentwicklungskonzeptes.

Problematisch für die Arbeit der Arbeitsgruppe und des Kulturkonventes war, dass es bislang keine übergreifende Zielausrichtung gibt.

Es mangelt an einer vorausschauenden Planung für die nächsten 10 bis 20 Jahre, um die Leistungsfähigkeit zu sichern.

Dies hat aus seiner Sicht der Kreistag ohnehin zu beschließen um zu klären, was wo und wie erreicht werden soll. Das ist Teil des Kreisentwicklungskonzeptes. Nachdem die Ziele festgelegt wurden, lässt sich leichter definieren, was in welcher Form optimiert und organisiert werden kann.

Um eine gute Qualität und die Überlebensfähigkeit auch in den kulturellen und sozialen Bereichen zu erhalten, ist der Kreistag  zwangsläufig gefordert zu handeln.

 

Frau Leuschner ergänzte zum Stand des Kulturkonvents, dass sich die Arbeit des Gremiums viel länger hinzieht, als von vornherein gehofft wurde.

Die Erstellung des Stärke-Schwächen-Profils hat einen großen Zeitraum eingenommen.

Die Auswertungsergebnisse liegen nun vor, so dass die Verwaltung nun dabei ist, Vorschläge zu unterbreiten und das zu erarbeiten.

Der Kulturkonvent wird zusammen gerufen, wenn eine tatsächlich vernünftige Grundlage, worüber diskutiert werden kann, vorliegt.

Ausgangspunkt war bislang, dass möglichst der kulturelle Bereich im Landkreis erhalten wird und das als Lebensqualität den Bürgern weiter zur Verfügung steht. Wie und in welcher Art und Weise, dass muss noch geklärt werden.

Sie war der Auffassung, dass es im Zusammenhang betrachtet werden sollte und versuchen sollte, so dass auch Kultur ein weiterer Meilenstein im Landkreis bleibt.

 

Marlis Schünemann (CDU) gab zu bedenken, dass beispielsweise der Deutsche Kinderschutzbund in Haldensleben zwischen zwei Stühlen sitzt, zwischen der Angelegenheit der Stadt und des Landkreises.

Beim Deutschen Kinderschutzbund wird eine Stelle vom Landkreis unterstützt.

Diese Sache möchte sie auf feste Beine stellen möchte, da sie immer wieder gedrängt wird, dass man mit 65 Jahren die Ämter abgeben sollte.

Frau Schünemann könnte es kaum verantworten, einer jungen Frau diese Sache zu überlassen, denn der Radius, den man als etwas ältere Kollegin hat, der ist doch sehr groß und da sind die Zuwendungen von den einzelnen Firmen doch immer noch da gewesen, betonte Frau Schünemann. Dies sollte im Kultur- und Sozialausschuss oder im Kreistag thematisiert werden.

 

Der Landrat fügte hinzu, dass sowohl der Beschluss des Kreisentwicklungskonzeptes, als auch das Thema der Strategieplanung, sowie die Themen Kulturkonvent und freiwillige Aufgaben einen Anlass für die Verwaltung geben, dies so umzusetzen, dass es auch verwaltungstechnisch geleistet werden kann. Die Voraussetzungen sind theoretisch durch die Evaluierung gegeben und es wird kein Punkt dabei herausgegriffen. Im Verlauf des Jahres wird es zu ersten Zwischenergebnissen kommen. Dies ist ein Prozess, der über viele Jahre stattfinden wird.