Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 31.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der anwesenden Mitglieder und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 15.06.2015 - öffentlicher Teil      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Bericht des Unterausschusses Jugendhilfeplanung zum Stand der Umsetzung der Planung der Jugendarbeit im Landkreis Börde ab 2016      
Ö 6  
Auswirkungen des "Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" für den Landkreis Börde      
Ö 7     öffentliche Vorlagen      
Ö 7.1  
Sozialplanung des Landkreises Börde  
Enthält Anlagen
2015/FB3/0181  
Ö 7.2  
Prioritätenliste zum Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015 - 2018  
Enthält Anlagen
2015/51/0182  
Ö 7.3  
Zumutbarkeit im Rahmen der Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle im Landkreis Börde  
2015/51/0183  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Aufgabe der Rechtsanspruchsicherung gemäß § 3 Abs. 5 KiFöG die nachfolgenden Zumutbarkeitskriterien als Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs:

 

  1. Sofern mind. ein Elternteil oder ein an seine Stelle tretender Dritter mobil ist (z.B. PKW vorhanden und nutzbar), wird eine Entfernung von höchstens 10 Kilometern (Entfernungskriterium) als zumutbar angesehen.
  2. Ist hingegen kein Elternteil oder ein an seine Stelle tretender Dritter mobil, ist eine Fahrzeit von max. 30 Minuten mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (Zeitkriterium) zumutbar.

 

 

   
    31.08.2015 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7.3 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 2015/51/0183   
   

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Aufgabe der Rechtsanspruchsicherung gemäß § 3 Abs. 5 KiFöG die nachfolgenden Zumutbarkeitskriterien als Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs:

 

  1. Sofern mind. ein Elternteil oder ein an seine Stelle tretender Dritter mobil ist (z.B. PKW vorhanden und nutzbar), wird eine Entfernung von höchstens 10 Kilometern (Entfernungskriterium) als zumutbar angesehen.
  2. Ist hingegen kein Elternteil oder ein an seine Stelle tretender Dritter mobil, ist eine Fahrzeit von max. 30 Minuten mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (Zeitkriterium) zumutbar.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              7

Ablehnung:              -

Enthaltung:              4

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss- Nr. 2015/51/183 erhoben.

N 8     (nichtöffentlich)    
N 8.1     (nichtöffentlich)    
Ö 9  
Anfragen und Anregungen      
Ö 10  
Schließung der Sitzung