Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bericht des Unterausschusses Jugendhilfeplanung zum Stand der Umsetzung der Planung der Jugendarbeit im Landkreis Börde ab 2016  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 31.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Schmidtgen (Vorsitzender UA JHP) stellt das Ergebnis der Arbeit des UA JHPl der letzten Monate vor.  Es besteht die Aufgabe, aufgrund des „Gesetz(es) zur Änderung des Gesetzes zur Famili-enförderung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebo-te“ (FamBeFöG) die Jugendhilfeplanung im Landkreis Börde zu aktualisieren und für das Jahr 2016 fortzuschreiben. Der vom Jugendhilfeausschuss zu beschließende Jugendhilfeplan (hier zunächst Teilplan Jugendarbeit gem. §§ 11-14 SGB VIII) ist Voraussetzung für die Zuweisung des Landes. Frist zur Einreichung ist der 31.10.2015.

 

Vom UA JHP und vom Fachamt ist ein vollkommen neues, sozialräumlich orientiertes Verteilungssystem erarbeitet worden. Herr Schmidtgen verweist dabei auf das den Ausschussmitgliedern vorliegende Entwurfspapier und die dazugehörigen Anlagen. Der UA JHPl ist dabei den Empfehlungen des Fachamtes mehrheitlich gefolgt.

 

Zudem berichtet Herr Schmidtgen über die Gespräche des Fachamtes mit den Gemeinden des Land-kreises Börde bezüglich der notwendigen Co-Finanzierung. Herr Schmidtgen beschreibt diesen Prozess als sehr zeitaufwendig, aber mindestens ebenso erfolgreich.

 

Die große Herausforderung für das Jahr 2016 liegt nunmehr darin, eine Konkretisierung qualitativer Kriterien vorzunehmen (ergo darzustellen, welche Ziele mit der Jugendarbeit verfolgt werden und welche Indikatoren die Zielerreichung nachvollziehbar und messbar machen).

 

Herr Schmidtgen hofft, dass der JHA das neue Modell beschließt und positiv weiterentwickelt und bedankt sich bei den Mitgliedern des UA JHPl für die rege Diskussion und Mitarbeit sowie beim Fachamt Jugend für das engagierte Mitwirken. Herr Zacke und Herr Grummt schließen sich den Dankesworten an.

 

Herr Grummt erklärt, dass ein komplett neues Modell der Gestaltung der Jugendarbeit gem. §§ 11-14 SGB VIII erarbeitet wurde. Es wurde der Versuch unternommen, sich der tatsächlichen Bedarfslage der Jugend im Landkreis Börde zu nähern. Auf der Basis von Einwohnerdaten und Sozial- und Raumkriterien wurde für jeden einzelnen Sozialraum der konkrete Bedarf eruiert.

 

Herr Grummt stellt heraus, dass es überaus erfreulich ist, dass alle Kommunen bereit sind, die Ju-gendarbeit auch weiterhin in nicht unerheblichem Maß zu fördern. Es ist in den Gemeinden unumstritten, dass die Jugendarbeit wichtig ist und gefördert werden muss. Die Kommunen äußerten großes Verständnis für das neue Modell der Verteilung, obwohl sie davon teilweise negativ betroffen waren.

 

Einschränken muss Herr Grummt, dass aus zeitlichen Gründen (Abgabetermin) in diesem Jahr noch nicht ausführlich über Inhalte und Ziele von Jugendarbeit geredet werden kann. Als Schwerpunktaufgabe für das nächste Jahr sollten die Fragen beantwortet werden: Was wird konkret von einem Jugendarbeiter vor Ort erwartet? Was müssen die Fachkräfte leisten? Eine weitere Schwerpunktaufgabe ist, die jungen Menschen einzubeziehen, was sie von einer guten Jugendarbeit erwarten. Auch sollte das Sozialkriterium „Immigration“ in das Verteilungsmodell aufgenommen werden.

 

Frau Leuschner schätzt ein, dass der vorliegende Entwurf eine sehr transparente Art und Weise der Verteilung der Mittel ist. Auch die herangezogen Kriterien sind sehr gut nachvollziehbar.

Frau Schünemann pflichtet ihr bei und mahnt an, dass im neuen Konzept die Spätaussiedler und die eintreffenden Asylbewerber integriert werden müssen.

Herr Czernitzki weist darauf hin, dass nur mit mehr finanziellen Mitteln zu rechnen ist, wenn die benö-tigten Gelder innerhalb der Haushaltsdiskussion durch den Kreistag bestätigt werden. Die Kreistags-mitglieder sollten sich dafür in ihren Fraktionen stark machen.

 

Herr Keindorf gibt zu bedenken, dass es in der Frage der unterschiedlichen Co-Finanzierung durch die einzelnen Kommunen Schwierigkeiten mit der Kommunalaufsicht geben könnte, da sich mehrere Kommunen in der Haushaltskonsolidierung befinden. Es sollte hier ein einheitliches Verfahren geben.

 

Herr Grummt nimmt diesen wichtigen Hinweis auf.

 

Auf Nachfrage, ob mit den Trägern gesprochen wurde, deren Stellen ab 2016 nicht mehr besetzt werden sollen, antwortet Herr Grummt, dass die Empfehlungen des Fachamtes dazu seit 2013 bekannt sind. Insofern wurde seitdem mehrfach im Rahmen des Unterausschusses und Ausschusses zu der Problematik beraten und diskutiert.

 

Herr Schindler betont, dass die Sportjugend seit Jahren ein wichtiger engagierter Partner in der Ju-gendarbeit ist. Auch im Norden werden mit den Kooperationspartnern Integrationssportfeste usw. durchgeführt.

Herr Grummt erklärt, dass die Reduzierung auf höchstens eine Stelle fachlich geboten ist, weil erstens ein großer Teil der geleisteten Arbeit nicht in den Rahmen von § 11 bis § 14 SGB VIII fällt und somit nicht förderfähig ist. Und selbst wenn alle Angebote der Sportjugend zukünftig in den Rahmen von §§ 11-14 SGB VIII fallen würden, wäre eine Förderung von zwei Vollzeitstellen eine ungerechtfertigte Priorisierung des Angebotes von Jugendarbeit mithilfe des Sports. Dies legen interne (BK) und externe (LSA) Vergleiche nahe.

 

Herr Schindler und Herr Keindorf fragen nach einer haushaltstechnischen Möglichkeit, über ein anderes Amt bzw. eine andere Förderrichtlinie (Sportförderung?) die Arbeit der Sportjugend fortsetzen zu können. Herr Keindorf gibt die Anregung, dass der Jugendhilfeausschuss innerhalb der Diskussion zum Haushaltsplan dies schriftlich aufnehmen sollte.

Herr Grummt erklärt, dass die Sportförderung des Landkreises eine Möglichkeit bieten könnte. Der Kreistag müsste die Zustimmung geben, dass die Mittel im Bereich der freiwilligen Aufgaben umge-schichtet bzw. um den fehlenden Betrag erhöht werden.

 

Auch Herr Zacke ist der Meinung, dass eine Möglichkeit gefunden werden sollte, die zweite Stelle bei der Sportjugend Börde e. V. zu erhalten. Aus seiner Sicht wird dort ein großer Teil Jugendhil-fe/Jugendarbeit betrieben.

 

Herrn Schindler kann nicht erkennen, warum die Arbeit, die in der Sportjugend Börde e. V. geleistet wird, zum größten Teil als nicht förderfähig eingeschätzt wird. Die Veranstaltungen waren immer eine „tolle Sache“. Er äußert auch die Befürchtung, dass die Arbeit der Sportjugend mit nur einer Stelle nicht fortgesetzt werden kann und fragt nach, ob dazu bereits mit dem Träger gesprochen wurde. Herr Grummt informiert, dass er erst das Gespräch mit dem Träger nach der Beschlussfassung suchen kann. Überdies müsste der Jugendhilfeausschuss mit Unterstützung des Fachamtes definieren, welche Erwartungen er an die zukünftige Arbeit der Sportjugend hat. Denkbar wäre bspw. eine stärker vernetzende Tätigkeit zwischen sozialräumlich agierenden Fachkräften und Sportvereinen.

 

Herr Schmidtgen hebt hervor, dass für ihn das Votum des FD Jugend überzeugend war. Viele einzelne Aktionen der Sportjugend wurden analysiert und bewertet. Es müsste auch die Frage gestellt werden, was die betroffenen Träger seit 2013 selbst unternommen haben, um andere Finanzierungsmöglichkeiten zu finden.

 

Herr Zacke weist ausdrücklich darauf hin, dass Änderungsanträge zur Beschlussvorlage mit einer fundierten Begründung bis spätestens 14 Tage vor der nächsten Sitzung (21.09.2015) eingereicht werden können. Herr Schindler wird gebeten, diese Information auch Herrn Dill zukommen zu lassen.

Herr Schindler will die Zeit nutzen, um sich auch über die Situation beim DRK Kreisverband Wanzleben e.V. zu erkundigen. Es gab auch schon ein Gespräch mit Herrn Dill, der ihn informierte, dass die be-troffene Jugendkoordinatorin auch bei Krankheitsausfällen in den Einrichtungen vor Ort eingesetzt war. Auch würde es durchaus Sinn machen, die Verwaltung auf eine kompetente Person zu konzentrieren.

 

Herr Grummt weist darauf hin, dass lt. Förderrichtlinie des Landes Verwaltungskosten grundsätzlich nicht förderfähig sind, unabhängig davon, ob es sinnvoll wäre, dies zu tun. Die weitere Förderung einer „Koordinierungsstelle“ wäre somit nach Auffassung des Fachamtes rechtswidrig. Jede einzelne Fachkraft bekommt einen Anteil für Verwaltungsarbeit angerechnet. Herr Grummt verweist mit Nachdruck auf die Gleichbehandlung der Träger. Wenn – ungeachtet der rechtlichen Zulässigkeit - einem Träger zugestanden würde, eine besondere Stelle zu schaffen, so müsste dies prozentual auch bei allen anderen Trägern erfolgen. Dies wiederum hätte Einfluss auf die Anzahl der „an der Basis“ agierenden Fachkräfte.

 

Abschließend fordert Herr Grummt die stimmberechtigten Mitglieder des JHA eindringlich auf, an der nächsten Ausschusssitzung am 21. September anwesend zu sein, um die Beschlussfähigkeit zu ge-währleisten. Nach Beschlussfassung kann auch mit Trägern der Jugendarbeit im Landkreis gesprochen werden. Diese benötigen die Informationen dringend zur Verlängerung der Arbeitsverträge.

 

18:10 Uhr – Frau Blenkle geht.