Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die anliegende Prioritätenliste im Rahmen des Investi-tionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018.
Sachdarstellung, Begründung: Mit E-Mail vom 13.02.2015 informierte das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt die örtlichen Jugendhilfeträger über das Ausbauprogramm „Kinderbetreu-ungsfinanzierung“ für den Zeitraum 2015-2018. Damit wird eine Fortführung der bisherigen sogenannten „Krippenausbauprogramme“ der Jahre 2008-2013 und 2013-2014 ermöglicht. Dem Landkreis stehen für die Umsetzung dieses Programms insgesamt 1.131.141,87 EUR an Fördermitteln zur Verfügung.
Daraufhin wurden alle Träger von Tageseinrichtungen über diesen Sachverhalt informiert und um eine Abgabe einer Bedarfs- bzw. Fehlmeldung gebeten. Von sieben Trägern wurden für 11 Einrichtungen Bedarfe im Kontext des vorgenannten Förderprogramms angezeigt. Diese Meldungen wurden durch den Fachdienst Jugend gebündelt und zum 31.03.2015 an das Sozialministerium weitergeleitet.
Am 15.04.2015 lud das Ministerium zu einer Besprechung zur Umsetzung und zum Verfah-ren des Förderprogramms ein. Eine Förderrichtlinie konnte noch nicht vorgestellt werden. Jedoch wurden wichtige Änderungen in der Förderpraxis in Bezug auf die Vorgängerpro-gramme mitgeteilt (u.a. nur Krippenförderung, Ausschlussgründe). Also musste die an das Ministerium weitergeleitete ursprüngliche Bedarfsliste neu aufgestellt werden.
Infolgedessen wurden die Einrichtungsträger über die veränderten Fördervoraussetzungen in Kenntnis gesetzt und bestimmte ergänzende Kennwerte bei ihnen abgefragt. Nach dem Rücklauf der Daten waren zuerst die Ausschlussgründe anzusetzen. Demnach mussten für Maßnahmen, die nicht in separaten Kinderkrippen (null bis unter drei Jahre) umgesetzt wur-den, eine klare Abgrenzung von Krippen- und Kindergartenbereichen (drei Jahre bis zum Schuleintritt) vorgenommen werden. Folglich konnten Maßnahmen, in denen altersübergrei-fend Krippen- und Kindergartenkinder gemeinsam betreut wurden, bei der Aufstellung einer Prioritätenliste nicht mehr berücksichtigt werden. Ebenso wenig Berücksichtigung fanden Maßnahmen, für die parallel im STARK-III-Programm Fördermittel beantragt wurden.
Damit blieben von ursprünglich 11 Einrichtungen nur noch sechs Einrichtungen über, die als grundsätzlich förderfähig im Rahmen des „Krippenausbauprogramms“ einzuschätzen sind (vorbehaltlich eines noch zu bestehenden Demografiechecks). Aus den ermittelten Träger-angaben wurde nunmehr in einem zweiten Schritt eine priorisierte Abstufung der Bedarfsan-zeigen vorgenommen. Die Abstufung erfolgte dabei anhand folgender Kriterien (in gewichteter Reihenfolge):
Ein Demografiecheck (analog zum Verfahren im STARK-III-Programm) ist Bestandteil des Förderprogramms. Seine Umsetzung ist durch den Fördermittelgeber verbindlich vorgege-ben. Er kommt erst nach der Beschlussfassung der Bedarfsliste durch den Jugendhilfeaus-schuss und nach der konkreten Beantragung der Maßnahmen zur Anwendung. Sollte ein Vor-haben nicht durch den Demografiecheck bestätigt werden, rückt die Einrichtung mit der nächstfolgenden Priorität nach und somit in die Förderung.
Anlage: Bedarfsliste zum Investitionsprogramm
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