Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Prioritätenliste zum Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015 - 2018  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7.2 Beschluss:2015/51/0182
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 31.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/51/0182 Prioritätenliste zum Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015 - 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt FDL Jugend
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines

Herr Wendt erklärt, dass der Landkreis im Gegensatz zum Investitionsprogramm STARK III im Krip-penausbauprogramm (U 3-Programm) federführend für das Ausreichen von Landesmitteln an Kinder-tageseinrichtungen ist. Der Landkreis kann hier eigenverantwortlich über die Anträge, Bescheidertei-lungen und Abrechnungen befinden. Den Ausschussmitgliedern liegt eine Übersicht über die Be-darfsmeldungen der Träger vor. Herr Wendt informiert, dass es noch keine verbindliche Förderrichtlinie zu diesem Programm gibt. Die Informationen basieren im Prinzip auf dem Vorgängermodell und auf einer mündlichen Informationsveranstaltung, die beim Land stattfand. Nach Kriterien, die somit auch schon im ersten Verfahren Anwendung fanden, wurde eine Rangfolge aufgestellt. Es stehen gut 1 Mio. € zur Verfügung. Da der Bedarf höher ist, erhalten nur die Einrichtungen eine Förderung, die den Demografiecheck bestehen und im oberen Bereich der Prioritätenliste vertreten sind. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass Einrichtungen, die den Demografiecheck nicht bestehen, über das Nachrückver-fahren gefördert werden können. Auf Anfrage erklärt Herr Wendt, dass im Formblatt für den Demografiecheck auf die Flüchtlingsthematik kein Bezug genommen wird.

 

Herr Rabe weist darauf hin, dass auf Grund der Tatsache, dass durch Zuzüge (in der Gemeinde Sül-zetal; vorwiegend aus Rumänien) plötzlich die Kapazitäten der vorhandenen Einrichtungen an ihre Grenzen gestoßen sind, die Konsequenzen gezogen werden müssten. Zukünftig sollte dies in die Überlegungen einfließen.

 

Herr Grummt stimmt Herrn Rabe zu, muss aber darauf verweisen, dass es sich um Landesfördermittel handelt und somit der Kriterienkatalog und das Formblatt nicht beeinflusst werden können.

 

Herr Zacke stellt die Beschlussfassung Nr. 2015/51/0182 zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die anliegende Prioritätenliste im Rahmen des Investitionspro-gramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 – 2018.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              11

Ablehnung:              -

Enthaltung:              -

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss erhoben.

 


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschloss die anliegende Prioritätenliste im Rahmen des Investi-tionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018.