Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Auswirkungen des "Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" für den Landkreis Börde  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 31.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Grummt führt aus, dass im Kontext der aktuellen Entwicklungen der Flüchtlingszahlen in den nächsten Jahren für den Bereich der Jugendhilfe mit einer deutlichen Leistungsausweitung zu rechnen ist. Es wird voraussichtlich  zum 01.01.2016 eine Änderung des SGB VIII geben. Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen für die Arbeit des Fachdienstes Jugend des Landkreises Börde. Bisher wurden bspw. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (unter 18 Jahren und ohne Sorgeberechtigte) an den sogenannten Einreisepunkten von den örtlichen Jugendämtern in Obhut genommen. Zuständig für die weitere Fallbearbeitung war ab diesem Zeitpunkt das dortige Jugendamt. Ab dem 01.01.2016 werden diese jungen Menschen (UMF) nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Es werden somit auch nach Sachsen-Anhalt deutlich mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kommen. Eine genaue Zahl kann nicht genannt werden. Es wird mit bis zu 1 000 unbegleiteten minderjährige Flüchtlingen im ersten Jahr (2016) in Sachsen-Anhalt gerechnet. Diese Flüchtlinge sind bis zur Volljährigkeit in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Das durchschnittliche Einreisealter beträgt ca. 14,8 Jahre. Der Landkreis Börde wird somit definitiv für mehr Flüchtlinge zuständig sein. Im FD Jugend erfolgt zurzeit die Kalkulation für die zusätzlich notwendigen Personalstellen und Haushaltsmittel – bisher ist ein Mehrbedarf von ca. 1,5 Mio. € für das Haushaltsjahr 2016 errechnet worden. Als großes Problem wird angesehen, dass es überhaupt keine geeigneten Angebote – keine Einrichtungen und kein geeignetes Personal gibt, da diese Situation für alle nicht abzusehen war.

 

Das Fachamt hat sich bereits mit nahezu allen Trägern stationärer Jugendhilfen im Landkreis in Ver-bindung gesetzt, um mit ihnen über neue und erweiterte Angebot im Bereich der stationären Hilfen ins Gespräch zu kommen.

 

Herr Grummt wird in den nächsten Beratungen des Jugendhilfeausschusses zu diesem Thema re-gelmäßig informieren.

 

Auf Anfrage von Herrn Schindler zu Problemen mit Minderjährigen, die mit ihrer Familie einreisen, erklärt Herr Grummt, dass diese Zielgruppe etwas einfacher mit Leistungen der Jugendhilfe versorgt werden können, da in der Regel ambulante Angebote wahrgenommen werden. Das Problem ist auch hier, dass Fachkräfte fehlen. Alle Träger bemühen sich zurzeit um das nötige Fachpersonal.