Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Sozialplanung des Landkreises Börde  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 31.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/FB3/0181 Sozialplanung des Landkreises Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig Fachbereichskoordina- torin
Hoeft Stabsstelle "Strategische Entwicklungsplanung"
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien

Herr Hoeft verweist auf das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt (FamBeFöG). Dieses beinhaltet u.a. die Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote. Der Landkreis muss eine Sozialplanung vorlegen, die vom Kreistag beschlossen werden muss, um zum 31.10.2015 die nötigen Anträge für die Förderung der Erziehungs- und Suchtberatungsstellen stellen zu können. Da es bisher im Landkreis Börde keinen Sozialplan gab, trug eine Projektgruppe – bestehend aus drei Mitarbeitern des Landratsamtes - Fakten zusammen und bewertete diese. Herr Hoeft (Projektleiter) verweist auf die dabei aufgetauchte Schwierigkeit, verwertbare Zahlen zu erhalten. Selbst bei den Beratungsstellen, die im Kreis jeweils doppelt vorhanden sind, gibt es unterschiedliche Träger, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen und somit unterschiedliche Daten erfassen. Es wurde versucht, alle möglichen Daten zusammenzutragen, die ein Bild der sozialen Lage der Bevölkerung abgeben können.

 

Es ist notwendig, die Sozialplanung im nächsten Jahr fortzuschreiben. Dazu muss mit den Beratungs-stellen bis zum 01. Januar festgelegt werden, welche Daten über das Klientel anonymisiert gesammelt und zur Verfügung gestellt werden können. Indikatoren müssen weiter geschärft werden. Gleichzeitig verweist Herr Hoeft auf marginale Unrichtigkeiten im Sozialplan, die bis zum Kreistag noch redaktionell bearbeitet werden.

 

Frau Schünemann bekräftigt ausdrücklich die Aussage, dass die Indikatoren weiter geschärft werden müssen. Dann würde die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen einfacher sein.

 

Frau Leuschner gibt ihre Erfahrungen aus der Diskussion zum Sozialplan im Schul- und Sozialaus-schuss kurz wieder, in der festgestellt wurde, dass dieser ein erster Anschub ist und es auf Grund der kurzen Zeitschiene einfach nicht möglich war, eine umfangreiche und abschließende Sozialplanung zu erstellen. Ziel müsste es sein, Qualitätsparameter zu entwickeln. Von Seiten der Politik müsste vorge-geben werden, welche Wirkung erreicht werden soll. Frau Leuschner sieht keine Gründe, dem Sozialplan in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen.

 

18:30 Uhr - Herr Schindler geht.

 

Frau Hildebrandt hat aus Sicht der Arbeitsagentur folgende Anfragen:

 

1.              Der Begriff „Langzeitleistungsbezieher“ ist ihr nicht geläufig. Sie hätte gern eine Definition dafür (S. 30).

2.              Sie kann die Aussage, dass es keinen statistischen Einfluss der Anzahl der Hauptschüler auf Jugendliche ohne Bildungsabschluss gibt und auch der statistische Einfluss der Kommunen auf Jugendliche ohne Bildungsabschluss nicht zu erfassen ist, nicht nachvollziehen (S. 44).

3.              Für sie bezeichnet man etwas als Plan, wenn darin beschrieben steht, was ist (was hier gut gelungen ist) und auch, was sein soll. Sie vermisst z.B., wie es mit den Jugendberufsbera-tungsagenturen im Landkreis aussieht (sind in Verhandlungen). Sie stellt die Frage, ob dies nur eine Ist-Beschreibung ist.

 

Herr Hoeft sichert Frau Hildebrandt eine schriftliche Antwort auf ihre Fragen zu. Zum letzten Punkt führt er an, dass das Papier den Ist-Zustand in einem jetzt möglichen Rahmen darstellt, um die Fördermittel für die Beratungsstellen zu sichern. Die Frage, was der Landkreis als Ganzes überhaupt will, muss baldmöglichst als Ziele formuliert werden, um weiter daran arbeiten zu können. Es wird ein Prozess über Jahre werden.

 

Herr Keindorf vermisst die Aussage im Papier, dass der Sozialplan fortzuschreiben ist. Herr Grummt erklärt dazu, dass die jährliche Fortschreibung im Gesetz verankert ist. Es müsste im Kreistag auch eingefordert werden, dass über das sozialpolitische Ziel des Landkreises diskutiert wird und zu be-schließen ist. Dann können die Aufgaben davon abgeleitet und der Sozialplan kann präzisiert werden.

 

Frau Leuschner schlägt eine Ergänzung (ähnlich wie im Schul- und Sozialausschuss) zur Beschluss-fassung vor und wird dabei von Frau Schünemann unterstützt.

 

Frau Leuschner beantragt, dass der Sozialplan regelmäßig fortgeschrieben wird, dass Wirkungsziele definiert werden und die notwendigen personellen und auch sächlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Zacke nimmt den Ergänzungsantrag auf und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              11

Ablehnung:              -

Enthaltung:              -

 

Dem Ergänzungsantrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Zacke stellt die Beschlussvorlage Nr. 2015/FB3/0181 zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Sozialplanung des Landkreises Börde.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              11

Ablehnung:              -

Enthaltung:              -

 

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet einstimmig die Beschließung der Vorlage durch den Kreistag.

18.40 Uhr - Herr Hoeft geht.