Der Kreistag beschließt die Änderung des § 3 Abs. 6 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt auf der Grundlage der Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG LSA) zum 01.08.2013.
24.06.2013 - 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 957/51/2013
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Änderung des § 3 Abs. 6 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt auf der Grundlage der Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG LSA) zum 01.08.2013.
Der Kreistag beschloss die Änderung des § 3 Abs. 6 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt auf der Grundlage der Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG LSA) zum 01.08.2013.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Ablehnung:-
Enthaltung:-
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 957/51/2013 erhoben.