Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 955/40/2013  

 
 
Betreff: Umwandlung der Ganztagsschule "Johannes Gutenberg" Sekundarschule Wolmirstedt in eine Gemeinschaftsschule mit Wirkung zum Schuljahr 2013/14
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordinatorin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin
Beratungsfolge:
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
26.06.2013 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
03.07.2013 
65. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
10.07.2013 
31. ordentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen  (955/40/2013)
Anlagen:
Organisationsform der Gemeinschaftsschulen
Schulgesetz-Auszug
Umwandlungs-VO

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Umwandlung der Ganztagsschule „Johannes Gutenberg“ Sekundarschule Wolmirstedt in eine Gemeinschaftsschule mit Wirkung zum Schuljahr 2013/14

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Auf Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013 § 5 in Verbindung mit § 5 b sowie der Verordnung über die Umwandlung einer Schule in eine Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt vom 19.03.2013 kann eine bestehende Schule der Schulform Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt werden (Anlage 1).

 

Der Antrag der Schule ist mit einem pädagogischen Konzept nach § 5 b Abs. 3 Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt und § 2 Abs. 3 der Umwandlungsverordnung  einzureichen. Über den eingereichten Antrag entscheidet die Schulbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger und dem Träger der Schulentwicklungsplanung/Schülerbeförderung auf der Grundlage einer Bewertung des eingereichten Konzeptes.

 

Mit der Schaffung der Gemeinschaftsschule wurde durch die Regelungen des Schulgesetzes im § 3 Abs. 1 und 2 Ziffer 1 eine eigenständige Schulform geschaffen.

Damit hat jeder Schüler des Landkreises die Möglichkeit und das Recht, eine Gemeinschaftsschule zu besuchen (§ 34 Abs. 1 und 2 Schul-G LSA).

 

Für den Landkreis als Träger der Schülerbeförderung könnten dadurch erhöhte Kosten sowie erhöhte organisatorische Aufwendungen im Umfang von Erstattungs-verpflichtungen bei den Schülerbeförderungskosten entstehen.

 

Eine Ablehnung zum Besuch einer Gemeinschaftsschule ist nur bei Erschöpfung der Aufnahmekapazität möglich.

 

Durch den Landkreis ist nicht vorgesehen, die Schuleinzugsbereiche für diese Schulform zu verändern bzw. aufzuheben.

 

Die Ganztagsschule „Johannes Gutenberg“ Sekundarschule Wolmirstedt hat mit Schreiben vom 02.05.13 den Antrag auf Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule an das Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt gestellt. Dem Antrag wurde der Beschluss der Gesamtkonferenz vom 15.04.13 beigefügt. Auf dieser Konferenz wurde dem pädagogischen Konzept sowie dem Umwandlungsantrag einstimmig zugestimmt.

 

Vorgesehen ist die Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsschule der Organisationsform 2 a (Anlage 2). Das heißt, Führen einer eigenen gymnasialen Oberstufe in den Schuljahrgängen 11 – 13. Dabei lernen die Schüler in den Klassen 5 – 10 auf unterschiedlichen Bildungswegen gemeinsam in einer Klasse. Den Schülern werden Lernangebote auf 3 verschiedenen Anspruchsebenen unterbreitet. Ziel ist die Erlangung des erweiterten Realschulabschlusses bzw. des Realschulabschlusses. Mit Erlangung des erweiterten Realschulabschlusses ist den Schülern dann die Möglichkeit zum Wechsel in das Vorbereitungsjahr der gymnasialen Oberstufe an ihrer Schule gegeben. Eine Besonderheit dieser Ausrichtung ist eine effektive zukunftsgerichtete Berufs- und Studienorientierung.

Das vorgelegte Konzept wurde durch das Landesschulamt positiv bewertet.

 

Nunmehr erfolgt die Einvernehmensherstellung mit dem Schulträger und den Gremien des Landkreises. Diese bildet die Grundlage zur Zustimmung der Landesregierung nach Vorlage durch das Landesschulamt, welches dann abschließend die Genehmigung zur Umwandlung erteilt.

Anlagen:

Anlagen:

1. Text § 5 und § 5 b Schulgesetz LSA

2. Umwandlungsverordnung

3. Organisationsformen der Gemeinschaftsschulen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Organisationsform der Gemeinschaftsschulen (64 KB)    
Anlage 2 2 Schulgesetz-Auszug (111 KB)    
Anlage 3 3 Umwandlungs-VO (63 KB)