Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Änderung des § 3 Abs. 6 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt auf der Grundlage der Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG LSA) zum 01.08.2013.
Sachdarstellung, Begründung: Mit dem Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer Gesetze vom 23. 01.2013 (GVBl. LSA S. 38) wurde im Artikel 2 auch das KJHG- LSA mit Wirkung zum 01.08.2013 geändert. Mit der Änderung des § 5 Abs. 1 Satz 1 KJHG-LSA ist eine entsprechende Anpassung und somit Änderung des § 3 Abs. 6 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt durchzuführen. Hieraus resultierend ist der § 3 Abs. 6 Satz 1 wie folgt zu ändern:
a) In Nummer 6 wird nach dem Wort „Landrates“ der Punkt durch ein Komma ersetzt.
b) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 eingefügt:
„7. ein Vertreter des Kreiselternrates.“
Die 1. Änderung der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt vom 13.07.2007 tritt auf Grund der o.g. Wirksamkeit der Änderung des KJHG erst zum 01.08.2013 in Kraft.
Anlage:
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