Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 957/51/2013  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Entscheidung
24.06.2013 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen  (957/51/2013)
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
03.07.2013 
65. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
10.07.2013 
31. ordentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen  (957/51/2013)
Anlagen:
Anlage zur BSV 1. Änderung der Satzung für das Jugendamt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Änderung des § 3 Abs. 6 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt auf der Grundlage der Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG LSA) zum 01.08.2013.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Mit dem Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer Gesetze vom

23. 01.2013 (GVBl. LSA S. 38) wurde im Artikel 2 auch das KJHG- LSA mit Wirkung zum 01.08.2013 geändert.

Mit der Änderung des § 5 Abs. 1 Satz 1 KJHG-LSA ist eine entsprechende Anpassung und somit Änderung des § 3 Abs. 6 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt durchzuführen.

Hieraus resultierend ist der § 3 Abs. 6  Satz 1 wie folgt zu ändern:

 

a)      In Nummer 6 wird nach dem Wort „Landrates“ der Punkt durch ein Komma ersetzt.

 

b)      Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 eingefügt:

 

„7. ein Vertreter des Kreiselternrates.“

 

Die 1. Änderung der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt vom 13.07.2007 tritt auf Grund der o.g. Wirksamkeit der Änderung des KJHG erst zum 01.08.2013 in Kraft.

 

 

Anlage:

Anlage:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BSV 1. Änderung der Satzung für das Jugendamt (44 KB)