Der
Kreistag wählt gem. § 28 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) mit der
Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der
Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, aus der beigefügten Interessenliste 40
Personen für die Vorschlagsliste, die an das Verwaltungsgericht Magdeburg
zu senden ist, aus.
09.09.2009 - 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 366/BKT/2009
Der
Kreistag beschloss gem. § 28 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) mit
der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit
der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, die Vorschlagsliste mit 50
Personen, die an das Verwaltungsgericht Magdeburg zu senden ist.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Ablehnung:keine
Enthaltung:keine
Die
Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 366/BKT/2009 erhoben.