Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die 2. Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die
Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 13.02.2008. Sachdarstellung,
Begründung:
Bei
der Kalkulation der Sach- bzw. Gemeinkosten wurde neu ein
Nicht-Büroarbeitsplatz zu Grunde gelegt. Außerdem sind drei Prüfer in einem
nicht unerheblichen Umfang mit Arbeiten in verschiedenen Projektgruppen
betraut. Um diesen Zeitumfang wurden die Berechnungsgrundlagen reduziert.
Die
Erhebung von Verwaltungskosten erfolgt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 IZG
LSA. Hier wird im Satz 2 auf das Verwaltungskostengesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) verwiesen. Danach ergibt sich die ausschließliche
Anwendung der dort aufgeführten Regelungen. Nach
Information des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt ist auch bei
Aufgaben im eigenen Wirkungskreis der Verwaltung des Landkreises das VwKostG
LSA anzuwenden. Landkreiseigene Satzungen finden bei der Umsetzung des IZG LSA
keine Anwendung. Anlagen 2. Änderung der Satzung
des Landkreises Börde über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
(Verwaltungsgebührensatzung) vom 13.02.2008 § 1 Änderung Gebührentarif Der
Gebührentarif in Anlage 1 zur Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Börde
vom 13.02.2008 wird wie folgt geändert: Lfd. Nr. 14Gebühren
für Rechnungsprüfungen in Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften,
in denen kein Rechnungsprüfungsamt
besteht je Prüfer
und angefangene Stunde 42,00 € höchstens
je Prüfer je Tag 336,00
€ Lfd. Nr. 15entfällt § 2 Inkrafttreten Diese 2.
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung tritt am 01.10.2009 in Kraft. Landkreis
Börde Haldensleben,
den 17.09.2009 Webel Landrat
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