Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 363/20/2009  

 
 
Betreff: 2. Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Gorski
Bäker
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Gorski, Ines   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
09.09.2009 
23. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (363/20/2009)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
16.09.2009 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (363/20/2009)
Anlagen:
Verwaltungskostensatzung neu
Anhang zur Verwaltungskostensatzung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die 2. Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 13.02.2008.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

  1. Auf Grund der Einbindung von Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes in Teilprojektgruppen und der umfangreichen notwendigen Außentätigkeit war es erforderlich, die jetzigen Prüfgebühren zu überarbeiten.

 

Bei der Kalkulation der Sach- bzw. Gemeinkosten wurde neu ein Nicht-Büroarbeitsplatz zu Grunde gelegt. Außerdem sind drei Prüfer in einem nicht unerheblichen Umfang mit Arbeiten in verschiedenen Projektgruppen betraut. Um diesen Zeitumfang wurden die Berechnungsgrundlagen reduziert.

 

  1. Als Grundlage für die Erhebung von Verwaltungskosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) hat der Kreistag mit Beschluss vom 10.12.2008 seine Verwaltungsgebührensatzung entsprechend geändert.

 

Die Erhebung von Verwaltungskosten erfolgt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 IZG LSA. Hier wird im Satz 2 auf das Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) verwiesen. Danach ergibt sich die ausschließliche Anwendung der dort aufgeführten Regelungen.

 

Nach Information des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt ist auch bei Aufgaben im eigenen Wirkungskreis der Verwaltung des Landkreises das VwKostG LSA anzuwenden. Landkreiseigene Satzungen finden bei der Umsetzung des IZG LSA keine Anwendung.

 

 

 

 

Anlagen

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen

 

Anlagen:

 

2. Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 13.02.2008

 

 

§ 1 Änderung Gebührentarif

 

Der Gebührentarif in Anlage 1 zur Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Börde vom 13.02.2008 wird wie folgt geändert:

 

Lfd. Nr. 14

 

Gebühren für Rechnungsprüfungen in Gemeinden und

Verwaltungsgemeinschaften, in denen kein

Rechnungsprüfungsamt besteht

 

je Prüfer und angefangene Stunde                                                                   42,00 €

höchstens je Prüfer je Tag                                                                             336,00 €

 

 

Lfd. Nr. 15

 

entfällt

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese 2. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung tritt am 01.10.2009 in Kraft.

 

 

Landkreis Börde

Haldensleben, den 17.09.2009

 

 

Webel

Landrat

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verwaltungskostensatzung neu (16 KB)    
Anlage 2 2 Anhang zur Verwaltungskostensatzung (18 KB)