Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag erteilt dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2008. Sachdarstellung,
Begründung: Gemäß § 6
Abs. 2 Ziffer 5 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 des Sparkassengesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (Spk-LSA) hat die Vertretung des Trägers über die Entlastung des
Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde zu beschließen. Der
Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde hat auf seiner Sitzung am 25.06.2009
die „Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des
Lageberichts“ (Anlage 3: Beschluss Nr. 06/2009 des Verwaltungsrates der
Kreissparkasse Börde), den „Gewinnverwendungsbeschluss“ (Anlage 4:
Beschluss Nr. 07/2009 des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde) sowie die
„Entlastung des Vorstandes“ (Anlage 5: Beschluss Nr. 08/2009 des
Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde) jeweils für das Geschäftsjahr 2008
beschlossen. Das
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt – Sparkassenaufsicht
– hat mit Schreiben vom 25.06.2009, Aktenzeichen 30/10778 (Anlage 2),
bestätigt, dass keine Bedenken gegen die Entlastung des Vorstandes der
Kreissparkasse Börde für den Jahresabschluss 2008 bestehen. Den vom
Vorstand des Verwaltungsrates vorgelegten Bericht zur Tätigkeit des
Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde für das Geschäftsjahr 2008 (Anlage 1)
nimmt der Kreistag zur Kenntnis. Anlagen:
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