Beschlussvorschlag:
1.
Der Kreistag
beschließt in Ergänzung der Beschlussvorlage des Kreistages vom 15.04.2009
(Beschluss-Nr. 327/20/2009) die Verwendung der Finanzhilfen für die
Schulinfrastrukur für das Gesamtinvestitionsvorhaben “Sanierung der
Sekundarschule Albert Niemann Erxleben” in Höhe von 2.384.630,00 Euro.
2.
Der Landrat wird ermächtigt, bei einer Änderung der Fördersumme
Änderungen im Rahmen der beschlossenen Maßnahmen für Schulen vorzunehmen, um
die Fördermittel zeitnah und vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.
3.
Die Mittel der Einzelmaßnahmen für Schulen werden zum Ausgleich von
Minder- oder Mehrausgaben für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
4.
Der Beschluss wird rückwirkend zum 12.06.2009 gefasst.
Herr
Hoeft und Frau
Witzel erläutern die Vorlage und beziehen sich dabei auf die letzte Ausschusssitzung.
Herr
Maspfuhl möchte
wissen, wieso der Landrat und nicht der Kreisausschuss ermächtigt wird?
Frau
Witzel erklärt,
dass es, wie im Text dargelegt, um eine Ermächtigung bei Kostenverschiebungen
geht, nicht um eine grundsätzliche Umsteuerung.
Die
Vorlage wird einstimmig bestätigt.