Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis. Sachdarstellung,
Begründung: Gemäß
§ 8 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt in
Verbindung mit den Bestimmungen des § 4 der Satzung des Landkreises Börde für
den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ vom 12.07.2007 und des § 4 der
Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung
vom 12.07.2007 ist der Landrat oder ein von ihm namentlich bestimmter Vertreter
stimmberechtigter Vorsitzender des jeweiligen Betriebsausschusses. Aufgrund
einer internen Ausschreibung wurde mit Wirkung ab 01.05.2009 Herrn Holger
Mühlisch der Vorsitz der Betriebsausschüsse übertragen. Damit
übergibt Herr Landrat Webel den Vorsitz in den Eigenbetriebsausschüssen
„Abfallentsorgung“ und Straßenbau und –unterhaltung. |
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