Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: 1.
Der Kreistag
beschließt in Ergänzung der Beschlussvorlage des Kreistages vom 15.04.2009
(Beschluss-Nr. 327/20/2009) die Verwendung der Finanzhilfen für die
Schulinfrastrukur für das Gesamtinvestitionsvorhaben “Sanierung der
Sekundarschule Albert Niemann Erxleben” in Höhe von 2.384.630,00 Euro. 2.
Der Landrat wird ermächtigt, bei einer Änderung der Fördersumme
Änderungen im Rahmen der beschlossenen Maßnahmen für Schulen vorzunehmen, um
die Fördermittel zeitnah und vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. 3.
Die Mittel der Einzelmaßnahmen für Schulen werden zum Ausgleich von
Minder- oder Mehrausgaben für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4.
Der Beschluss wird rückwirkend zum 12.06.2009 gefasst. Sachdarstellung,
Begründung: 1. Der
Kreistag des Landkreises Börde hat am 15.04.2009 bereits über die Verwendung
von 2.844.000,00 Euro entsprechend der Maßnahmeliste I (Schulen) aus Mitteln
des Zukunftsinvestitionsgesetzes beschlossen. Zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung hatte der Landkreis Börde noch keine Kenntnis über die
tatsächliche Höhe der zugewiesenen Finanzhilfen für die Schulinfrastruktur und
für die kommunalen Weiterbildungseinrichtungen. Mit Verfügung des
Kultusministeriums vom 08.04.2009 hat der Landkreis Börde die Mitteilung erhalten,
dass ihm für Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur 5.268.630,00 Euro, incl. des Eigenanteils des
Landkreises in Höhe von 12,5 %, bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt
werden. Die in der Maßnahmeliste I aufgeführten Schulinvestitionsmaßnahmen
haben ein Gesamtinvestitionsvolumen von 2.844.000,00 Euro. Die verbleibenden
2.384.630,00 Euro sollen nunmehr für das nicht aus Mitteln der
Schulbauförderung geförderte Investitionsvorhaben “Umbau und Sanierung
der Sekundarschule Albert Niemann Erxleben” verwendet werden. Für die
Sekundarschule Albert Niemann wurde im September 2008 der Antrag auf Gewährung
von Schulbaufördermitteln in Höhe von 2.486.000,00 Euro gestellt, nachdem der
Kreistag das Gesamtvorhaben im Rahmen der Priorisierung der Maßnahmen zur
Beantragung der Schulbauförderung mit der Priorität 1 versehen hatte. Eine
Förderwürdigkeitszusage für dieses Vorhaben wurde seitens des Kultusministeriums
nicht gegeben. Ungeachtet dessen besteht an der Sekundarschule Albert
Niemann Erxleben erheblicher Investitionsbedarf, wie z. B. für die
Dachsanierung, die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems,
Brandschutzmaßnahmen, die Sanierung der Elektroanlage/Beleuchtung, die
Fenstererneuerung, die Sanierung der Außenanlagen und der Sportfreianlage. Im
Gegenzug zu den vg. Einzelmaßnahmen bringt die Komplettsanierung den Vorteil
mit sich, dass hierbei das pädagogische Konzept der Ganztagsschule Albert
Niemann Erxleben vollumfänglich umgesetzt werden kann. Die Genehmigung des
Kultusministeriums zur Einrichtung der Sekundarschule Albert Niemann Erxleben
als offene Ganztagsschule liegt bereits vor (siehe Anlage I –
Genehmigungsschreiben des Kultusministeriums vom 14.05.2009). Mit einer
Komplettsanierung könnten die sächlichen Voraussetzungen für das Raumprogramm
der Ganztagsschule geschaffen werden, da im Rahmen der Förderung nach dem
Zukunftsinvestitionsgesetz neben der gebäudeenergetischen Sanierung mit der
beabsichtigten Änderung des Art. 104 b Grundgesetz auch Maßnahmen gefördert
werden, die der Funktionssicherheit der Schulgebäude zugerechnet werden können.
Hierzu gehören Investitionen, die für die Absicherung eines ordnungsgemäßen
Schulbetriebes unter Beachtung der baurechtlichen, gesundheits- und
arbeitsschutzrechtlichen sowie hygienischer Vorschriften zwingend erforderlich
sind. Die erforderliche räumliche
Erweiterung beschränkt sich ausschließlich auf die Schaffung der notwendigen
Rettungswege und des zur Umsetzung des pädagogischen Konzeptes nötigen
Veranstaltungsbereiches. So bleiben die beiden Längsteile des Gebäudekomplexes
und ein Verbinder bestehen und werden komplett saniert. Der zweite Verbinder
wird abgebrochen, eine zentrale Pausen- und Mehrzweckhalle errichtet. Zur
Realisierung eines zweiten baulichen Rettungsweges werden Flure vor den Seitenflügeln
angebaut. Das Gebäude wird durchgängig behindertengerecht hergerichtet. Folgende
Sanierungsmaßnahmen sind u. a. durchzuführen: Zur Erfüllung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird die Fassade mit einer Wärmedämmung versehen und das Flachdach mit Wärmedämmung erneuert. Zum sparsamen Umgang mit Ressourcen und zur Erhöhung der Energieeffizienz wird die Anzahl der sanitären Anlagen auf die lt. Richtlinie notwendige Menge begrenzt. Weiterhin werden die baurechtlichen Anforderungen an den Brandschutz umgesetzt. Durch die energetische Sanierung der Gebäudesubstanz vermindert sich der Heizenergiebedarf, so dass auch die Kesselanlage erneuert wird, die vorhandenen ungeregelten Heizkreispumpen gegen elektronisch geregelte Heizungspumpen ausgetauscht werden und entsprechend der Nutzungszeiten erhält das Gebäude verschiedene geregelte Heizkreise. Im Außenbereich sind Sportfreianlagen neu herzustellen. Die Schulhofbefestigung ist in großen Teilen schadhaft und besteht zum Teil nur aus einer Schotterfläche, welche zu erneuern ist. Bewegliche
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind derzeitig nicht förderfähig. 2. Um bei einer eventuellen Reduzierung der Fördermittel
diese in voller Höhe zu nutzen, können Veränderungen bei den beschlossenen Maßnahmen
für Schulen erforderlich werden. Um die entsprechenden Vergaben kurzfristig
veranlassen zu können, soll der Landrat ermächtigt werden, im Rahmen der
beschlossenen Maßnahmen für Schulen Änderungen vorzunehmen. Der Fachausschuss
Kultur und Soziales und der Kreisausschuss werden entsprechend informiert. Die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Maßnahme in
Höhe von 2.384.630,00 Euro erfolgt zu 87,5 % (2.086.551,25 Euro) über Einnahmen
aus Fördermitteln des Bundes und des Landes und zu 12,5 % (298.078,75 Euro)
über eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage des Landkreises Börde. Im
Haushaltsjahr 2009 erfolgt die Vorbereitung der Maßnahme (Planung). Die
Durchführung der Maßnahme ist für den Zeitraum von Februar 2010 bis Februar
2011 vorgesehen. In den Haushaltsjahren 2010 und 2011 wird eine Veranschlagung
der Mittel im Haushaltsplan vorgenommen. 3. Die
Mittel der jeweiligen Einzelmaßnahmen für Schulen sollen für gegenseitig
deckungsfähig erklärt werden, um Mehr- bzw. Minderausgaben bei den Maßnahmen
ausgleichen zu können. 4. Die
Frist zur Einreichung der Anträge auf Gewährung von Fördermitteln nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz
endet am 30.06.2009. Voraussetzung für die Beantragung ist das Vorliegen eines
Beschlusses der Vertretungskörperschaft zu den angemeldeten Einzelmaßnahmen.
Zur Vermeidung jeglicher Nachteile für den Landkreis Börde auf Grund der
Beschlussfassung nach Ablauf der Antragsfrist soll der Beschluss rückwirkend
zum 12.06.2009 gefasst werden.
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