Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 348/III/2009  

 
 
Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe für Baumaßnahmen an Schulen im Rahmen der Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Witzel
Hoeft
Bäker
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Bohnet, Anja
Beratungsfolge:
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
17.06.2009 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
24.06.2009 
21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (348/III/2009)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
01.07.2009 
11. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (348/III/2009)
Anlagen:
Anlage zu 348-III-2009

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag beschließt in Ergänzung der Beschlussvorlage des Kreistages vom 15.04.2009 (Beschluss-Nr. 327/20/2009) die Verwendung der Finanzhilfen für die Schulinfrastrukur für das Gesamtinvestitionsvorhaben “Sanierung der Sekundarschule Albert Niemann Erxleben” in Höhe von 2.384.630,00 Euro.

2.      Der Landrat wird ermächtigt, bei einer Änderung der Fördersumme Änderungen im Rahmen der beschlossenen Maßnahmen für Schulen vorzunehmen, um die Fördermittel zeitnah und vollumfänglich in Anspruch zu nehmen.

3.      Die Mittel der Einzelmaßnahmen für Schulen werden zum Ausgleich von Minder- oder Mehrausgaben für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

4.      Der Beschluss wird rückwirkend zum 12.06.2009 gefasst.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

1.

Der Kreistag des Landkreises Börde hat am 15.04.2009 bereits über die Verwendung von 2.844.000,00 Euro entsprechend der Maßnahmeliste I (Schulen) aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes beschlossen. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung hatte der Landkreis Börde noch keine Kenntnis über die tatsächliche Höhe der zugewiesenen Finanzhilfen für die Schulinfrastruktur und für die kommunalen Weiterbildungseinrichtungen. Mit Verfügung des Kultusministeriums vom 08.04.2009 hat der Landkreis Börde die Mitteilung erhalten, dass ihm für Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur 5.268.630,00 Euro, incl. des Eigenanteils des Landkreises in Höhe von 12,5 %, bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt werden.

 

Die in der Maßnahmeliste I aufgeführten Schulinvestitionsmaßnahmen haben ein Gesamtinvestitionsvolumen von 2.844.000,00 Euro. Die verbleibenden 2.384.630,00 Euro sollen nunmehr für das nicht aus Mitteln der Schulbauförderung geförderte Investitionsvorhaben “Umbau und Sanierung der Sekundarschule Albert Niemann Erxleben” verwendet werden. Für die Sekundarschule Albert Niemann wurde im September 2008 der Antrag auf Gewährung von Schulbaufördermitteln in Höhe von 2.486.000,00 Euro gestellt, nachdem der Kreistag das Gesamtvorhaben im Rahmen der Priorisierung der Maßnahmen zur Beantragung der Schulbauförderung mit der Priorität 1 versehen hatte. Eine Förderwürdigkeitszusage für dieses Vorhaben wurde seitens des Kultusministeriums nicht gegeben.

 

Ungeachtet dessen besteht an der Sekundarschule Albert Niemann Erxleben erheblicher Investitionsbedarf, wie z. B. für die Dachsanierung, die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems, Brandschutzmaßnahmen, die Sanierung der Elektroanlage/Beleuchtung, die Fenstererneuerung, die Sanierung der Außenanlagen und der Sportfreianlage. Im Gegenzug zu den vg. Einzelmaßnahmen bringt die Komplettsanierung den Vorteil mit sich, dass hierbei das pädagogische Konzept der Ganztagsschule Albert Niemann Erxleben vollumfänglich umgesetzt werden kann. Die Genehmigung des Kultusministeriums zur Einrichtung der Sekundarschule Albert Niemann Erxleben als offene Ganztagsschule liegt bereits vor (siehe Anlage I – Genehmigungsschreiben des Kultusministeriums vom 14.05.2009). Mit einer Komplettsanierung könnten die sächlichen Voraussetzungen für das Raumprogramm der Ganztagsschule geschaffen werden, da im Rahmen der Förderung nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz neben der gebäudeenergetischen Sanierung mit der beabsichtigten Änderung des Art. 104 b Grundgesetz auch Maßnahmen gefördert werden, die der Funktionssicherheit der Schulgebäude zugerechnet werden können. Hierzu gehören Investitionen, die für die Absicherung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes unter Beachtung der baurechtlichen, gesundheits- und arbeitsschutzrechtlichen sowie hygienischer Vorschriften zwingend erforderlich sind. Die erforderliche räumliche Erweiterung beschränkt sich ausschließlich auf die Schaffung der notwendigen Rettungswege und des zur Umsetzung des pädagogischen Konzeptes nötigen Veranstaltungsbereiches. So bleiben die beiden Längsteile des Gebäudekomplexes und ein Verbinder bestehen und werden komplett saniert. Der zweite Verbinder wird abgebrochen, eine zentrale Pausen- und Mehrzweckhalle errichtet. Zur Realisierung eines zweiten baulichen Rettungsweges werden Flure vor den Seitenflügeln angebaut. Das Gebäude wird durchgängig behindertengerecht hergerichtet.

 

Folgende Sanierungsmaßnahmen sind u. a. durchzuführen:

Zur Erfüllung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird die Fassade mit einer Wärmedämmung versehen und das Flachdach mit Wärmedämmung erneuert. Zum sparsamen Umgang mit Ressourcen und zur Erhöhung der Energieeffizienz wird die Anzahl der sanitären Anlagen auf die lt. Richtlinie notwendige Menge begrenzt. Weiterhin werden die baurechtlichen Anforderungen an den Brandschutz umgesetzt. Durch die energetische Sanierung der Gebäudesubstanz vermindert sich der Heizenergiebedarf, so dass auch die Kesselanlage erneuert wird, die vorhandenen ungeregelten Heizkreispumpen gegen elektronisch geregelte Heizungspumpen ausgetauscht werden und entsprechend der Nutzungszeiten erhält das Gebäude verschiedene geregelte Heizkreise. Im Außenbereich sind Sportfreianlagen neu herzustellen. Die Schulhofbefestigung ist in großen Teilen schadhaft und besteht zum Teil nur aus einer Schotterfläche, welche zu erneuern ist.

 

Bewegliche Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind derzeitig nicht förderfähig.

 

2.

Um bei einer eventuellen Reduzierung der Fördermittel diese in voller Höhe zu nutzen, können Veränderungen bei den beschlossenen Maßnahmen für Schulen erforderlich werden. Um die entsprechenden Vergaben kurzfristig veranlassen zu können, soll der Landrat ermächtigt werden, im Rahmen der beschlossenen Maßnahmen für Schulen Änderungen vorzunehmen. Der Fachausschuss Kultur und Soziales und der Kreisausschuss werden entsprechend informiert.

 

Die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Maßnahme in Höhe von 2.384.630,00 Euro erfolgt zu 87,5 % (2.086.551,25 Euro) über Einnahmen aus Fördermitteln des Bundes und des Landes und zu 12,5 % (298.078,75 Euro) über eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage des Landkreises Börde. Im Haushaltsjahr 2009 erfolgt die Vorbereitung der Maßnahme (Planung). Die Durchführung der Maßnahme ist für den Zeitraum von Februar 2010 bis Februar 2011 vorgesehen. In den Haushaltsjahren 2010 und 2011 wird eine Veranschlagung der Mittel im Haushaltsplan vorgenommen.

 

3.

Die Mittel der jeweiligen Einzelmaßnahmen für Schulen sollen für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden, um Mehr- bzw. Minderausgaben bei den Maßnahmen ausgleichen zu können.

 

4.

Die Frist zur Einreichung der Anträge auf Gewährung von Fördermitteln nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz endet am 30.06.2009. Voraussetzung für die Beantragung ist das Vorliegen eines Beschlusses der Vertretungskörperschaft zu den angemeldeten Einzelmaßnahmen. Zur Vermeidung jeglicher Nachteile für den Landkreis Börde auf Grund der Beschlussfassung nach Ablauf der Antragsfrist soll der Beschluss rückwirkend zum 12.06.2009 gefasst werden.

Anlagen:

Anlagen:

 

1. Genehmigungsschreiben des Kultusministeriums vom 14.05.2009

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu 348-III-2009 (33 KB)