Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 343/80/2009  

 
 
Betreff: Gründung Verkehrsverbund marego
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hevekerl
Federführend:Amt für Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Laue, Sabine
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
24.06.2009 
21. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (343/80/2009)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
01.07.2009 
11. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (343/80/2009)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Land Sachsen-Anhalt die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten zur Einführung eines Verkehrsverbundes in der Region Magdeburg zu veranlassen.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gründung Verkehrsverbund marego

 

Der Landkreis Börde, die Landeshauptstadt Magdeburg, der Landkreis Jerichower Land und der Salzlandkreis als Gesellschafter sowie Aufgabenträger beauftragen ihre ÖPNV-Unternehmen, eine Verbundstruktur als Unternehmensverbund zu schaffen und zu unterhalten. Im Einvernehmen mit dem Land gelten für die ersten vier Jahre nachfolgende Regelungen:

 

1.      Der in der Region Magdeburg zu bildende Verbund wird im ersten Halbjahr 2010 den Verbundtarif einführen. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz stellt das Land den Aufgabenträgern in der Einführungsphase des Verkehrsverbundes analog der Gründung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) eine von der Einwohnerzahl abgeleitete Fördersumme von 14,6 Mio. € zum Nachweis bereit. Davon werden bezogen auf eine Laufzeit von 11 Jahren bis zu 9,2 Mio. € als Gesamtsumme für die Durchtarifizierungs- und Harmonisierungsverluste (DTV/HV) bei degressiver Gestaltung bereitgestellt.

 

2.      Anlässlich der Einführung des Verkehrsverbundes wird für das erste Verbundjahr aus dem in Punkt 1 genannten Gesamtbetrag zum Ausgleich von entstehenden und nachzuweisenden DTV/HV eine Basisausgleichssumme (Höchstbetrag) von 1,8 Mio. € festgelegt. Dieser Betrag ist noch nicht gutachterlich bestätigt. Durch die gutachterliche Feststellung kann es zu Abweichungen sowohl nach unten als auch nach oben kommen. Die Summe wird den Aufgabenträgern zur Förderung des Unternehmensverbundes vollständig zur Verfügung gestellt.

 

3.      Im zweiten Verbundjahr erhalten die Aufgabenträger zur Förderung des Unternehmensverbundes 80% dieses Ausgangsbetrages zuzüglich desjenigen Betrages, der von dem Ausgleichsbetrag des ersten Verbundjahres nicht verbraucht wurde (z.B. weil die Entwicklung der Fahrgastzahlen die Ausschöpfung dieser als Obergrenze zu verstehenden Zuschusses nicht erforderlich gemacht hat).

 

4.      Im dritten Verbundjahr erhalten die Aufgabenträger zur Förderung des Unternehmensverbundes 60 % des Ausgangshöchstbetrages. Zusätzlich erhalten sie den Betrag, der für das dritte Verbundjahr nach Punkt 2 als Ausgleichsbetrag ermittelt war und noch nicht verbraucht wurde.

 

5.      Im vierten Verbundjahr erhalten die Aufgabenträger zur Förderung des Unternehmensverbundes 50 % des Ausgangshöchstbetrages. Zusätzlich erhalten sie den Betrag, der für das dritte Verbundjahr nach Punkt 3 als Ausgleichsbetrag ermittelt war und noch nicht verbraucht wurde.

 

6.      Die durch die Abschmelzung des Ausgleiches DTV/HV, die Unterhaltung des Verbundes und den Eigenanteil für Investitionen/Abschreibungen für die Unternehmen entstehende Finanzierungslücke wird auf der Basis der bilateralen Verträge (Betrauungsvereinbarung) durch die Aufgabenträger analog dem MDV - Modell ausgeglichen bis der positive Verbundeffekt diese Finanzierungslücke schließen wird.

 

7.      Nach dem dritten vollen Verbundjahr (also in Auswertung von drei Verbundbezugsjahren) wird eine Evaluierung und eine Präzisierung der tatsächlich stattgefundenen Veränderung erfolgen. Die Evaluierung wird vom Land Sachsen-Anhalt gesondert finanziert und unter seiner Regie durchgeführt.

 

8.      In Auswertung des Evaluierungsergebnisses wird die Fortführung des Verbundes mit Wirkung vom fünften Verbundjahr an neu zwischen den Beteiligten entschieden.

 

Die Parteien sind sich einig, dass sämtliche genannten Zuschussgrößen als Obergrenze gelten, deren Ausschöpfung nachgewiesen werden muss. Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass es durch diese Förderung des Verbundes nicht zu einer Überkompensation der beteiligten Verkehrsunternehmen kommen kann.

 

Begründung:

 

Zielstellung eines in der Region Magdeburg zu schaffenden Verkehrsverbundes ist die weitere Attraktivierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch Schaffung eines komplexen und aufeinander abgestimmten Verkehrsangebots, Gewährleistung günstiger Umsteigebedingungen für die Nutzer unterschiedlicher Verkehrsmittel und insbesondere durch die Einführung eines Verbundtarifs. Dieser sichert mit seiner einheitlichen Struktur die Grundbedingungen für eine adäquate Gewährleistung der Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen in der Region.

 

Mit dieser Strukturentscheidung werden Erfahrungen aus bestehenden Verkehrsverbünden in der Bundesrepublik Deutschland aufgegriffen. Unter dem Dach eines Verkehrsverbundes werden in besonderem Maß die Chancen erhöht, weitere Teile der Bevölkerung zur Nutzung des ÖPNV zu gewinnen, um den verkehrswirtschaftlichen Erfolg der Verkehrsunternehmen in der Region zu sichern und den Umfang der zur Zeit erforderlichen Bezuschussungsmittel für den ÖPNV langfristig zu reduzieren. Der Aufgabenträger in seiner Funktion als Fördermittelempfänger gewährleistet den dauerhaften Einfluss auf die Verbundentwicklung.

 

Der Verkehrsverbund soll über seine verkehrsorganisatorischen Aufgaben hinaus die Region durch Nutzung entsprechender Marktinstrumente für die Bürgerinnen und Bürger besser wahrnehmbar und erlebbar sowie für Besucherinnen und Besucher attraktiver machen. Langfristig soll der Verbund die Möglichkeiten erweitern, dass die Region einen eigenständigen Beitrag bei der Weiterentwicklung der ÖPNV-Systeme in Deutschland, u.a. durch Forschungsaktivitäten und Pilotvorhaben, leistet.

 

Bisherige Entwicklung

 

Die Verkehrsunternehmen der Region Magdeburg DB Regio, Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt, Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus, OhreBus Verkehrsgesellschaft, Personennahverkehrsgesellschaft Staßfurt, Verkehrsgesellschaft Südharz und die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH arbeiten schon seit vielen Jahren gemeinsam daran, ihren Fahrgästen einen attraktiven ÖPNV anzubieten, bei dem die Grenzen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern und –unternehmen von möglichst geringer Bedeutung sind. Der 1998 geschaffene Tarif Magdeburg Umland (MUM) ist ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit.

 

Ende des Jahres 2004 reifte der Wille, die bisherige Kooperation in einen Verkehrsverbund zu überführen. In den Jahren 2005-2006 wurden hierfür umfangreiche Vorarbeiten durch die Projektgruppe Nordverbund bei der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) durchgeführt, welche anschließend intensiv zwischen den Verkehrsunternehmen, den Aufgabenträgern und dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt (MLV) diskutiert worden sind.

 

Im Juni 2008 wurde in Übereinstimmung mit dem MLV entschieden, dass der zu gründende Verkehrsverbund die Struktur eines Unternehmensverbundes haben wird. Seit März 2009 besteht zur Intensivierung der anstehenden Arbeitsschritte ein Vorbereitungsbüro für den Verkehrsverbund marego in Magdeburg.

 

 

Ausstehende Arbeitsschritte

 

Die Verkehrsunternehmen benötigen Planungssicherheit, um die erforderlichen Arbeitsschritte einleiten zu können. Hierzu gehören u.a. die Endabstimmung der Tarifgrundsätze sowie die Ermittlung der verbundbedingten Belastungen für jedes Unternehmen durch externe Gutachter. Dies kann durch eine Beschlussfassung zur Verbundgründung gewährleistet werden.

 

Im weiteren Verlauf sind die Gesellschaftsverträge und die Finanzierungsverträge zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen zu schließen. Im 4. Quartal 2009 ist die abschließende Beschlussfassung mit Aussagen zu vielfältigen Aspekten in den jeweiligen Gebietskörperschaften zur Verbundgründung erforderlich. Nach Start einer Einführungskampagne soll der Verbund bis spätestens 30.06.2010 wirksam werden.