Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Landrat wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Land Sachsen-Anhalt die
erforderlichen Vorbereitungsarbeiten zur Einführung eines Verkehrsverbundes in
der Region Magdeburg zu veranlassen. Sachdarstellung,
Begründung: Gründung Verkehrsverbund marego
Der Landkreis Börde, die
Landeshauptstadt Magdeburg, der Landkreis Jerichower Land und der Salzlandkreis
als Gesellschafter sowie Aufgabenträger beauftragen ihre ÖPNV-Unternehmen, eine
Verbundstruktur als Unternehmensverbund zu schaffen und zu unterhalten. Im
Einvernehmen mit dem Land gelten für die ersten vier Jahre nachfolgende
Regelungen: 1. Der in der Region Magdeburg zu bildende Verbund wird im ersten Halbjahr 2010 den Verbundtarif einführen. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz stellt das Land den Aufgabenträgern in der Einführungsphase des Verkehrsverbundes analog der Gründung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) eine von der Einwohnerzahl abgeleitete Fördersumme von 14,6 Mio. € zum Nachweis bereit. Davon werden bezogen auf eine Laufzeit von 11 Jahren bis zu 9,2 Mio. € als Gesamtsumme für die Durchtarifizierungs- und Harmonisierungsverluste (DTV/HV) bei degressiver Gestaltung bereitgestellt. 2. Anlässlich der Einführung des
Verkehrsverbundes wird für das erste Verbundjahr aus dem in Punkt 1 genannten
Gesamtbetrag zum Ausgleich von entstehenden und nachzuweisenden DTV/HV eine
Basisausgleichssumme (Höchstbetrag) von 1,8 Mio. € festgelegt. Dieser
Betrag ist noch nicht gutachterlich bestätigt. Durch die gutachterliche Feststellung
kann es zu Abweichungen sowohl nach unten als auch nach oben kommen. Die Summe
wird den Aufgabenträgern zur Förderung des Unternehmensverbundes vollständig
zur Verfügung gestellt. 3. Im zweiten Verbundjahr erhalten die
Aufgabenträger zur Förderung des Unternehmensverbundes 80% dieses
Ausgangsbetrages zuzüglich desjenigen Betrages, der von dem Ausgleichsbetrag
des ersten Verbundjahres nicht verbraucht wurde (z.B. weil die Entwicklung der
Fahrgastzahlen die Ausschöpfung dieser als Obergrenze zu verstehenden
Zuschusses nicht erforderlich gemacht hat). 4. Im dritten Verbundjahr erhalten die
Aufgabenträger zur Förderung des Unternehmensverbundes 60 % des
Ausgangshöchstbetrages. Zusätzlich erhalten sie den Betrag, der für das dritte
Verbundjahr nach Punkt 2 als Ausgleichsbetrag ermittelt war und noch nicht
verbraucht wurde. 5. Im vierten Verbundjahr erhalten die
Aufgabenträger zur Förderung des Unternehmensverbundes 50 % des
Ausgangshöchstbetrages. Zusätzlich erhalten sie den Betrag, der für das dritte
Verbundjahr nach Punkt 3 als Ausgleichsbetrag ermittelt war und noch nicht
verbraucht wurde. 6. Die durch die Abschmelzung des
Ausgleiches DTV/HV, die Unterhaltung des Verbundes und den Eigenanteil für
Investitionen/Abschreibungen für die Unternehmen entstehende Finanzierungslücke
wird auf der Basis der bilateralen Verträge (Betrauungsvereinbarung) durch die
Aufgabenträger analog dem MDV - Modell ausgeglichen bis der positive
Verbundeffekt diese Finanzierungslücke schließen wird. 7. Nach dem dritten vollen Verbundjahr
(also in Auswertung von drei Verbundbezugsjahren) wird eine Evaluierung und
eine Präzisierung der tatsächlich stattgefundenen Veränderung erfolgen. Die
Evaluierung wird vom Land Sachsen-Anhalt gesondert finanziert und unter seiner
Regie durchgeführt. 8. In Auswertung des
Evaluierungsergebnisses wird die Fortführung des Verbundes mit Wirkung vom
fünften Verbundjahr an neu zwischen den Beteiligten entschieden. Die
Parteien sind sich einig, dass sämtliche genannten Zuschussgrößen als
Obergrenze gelten, deren Ausschöpfung nachgewiesen werden muss. Auf diese Weise
ist sicher gestellt, dass es durch diese Förderung des Verbundes nicht zu einer
Überkompensation der beteiligten Verkehrsunternehmen kommen kann. Begründung: Zielstellung
eines in der Region Magdeburg zu schaffenden Verkehrsverbundes ist die weitere
Attraktivierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch Schaffung
eines komplexen und aufeinander abgestimmten Verkehrsangebots, Gewährleistung
günstiger Umsteigebedingungen für die Nutzer unterschiedlicher Verkehrsmittel
und insbesondere durch die Einführung eines Verbundtarifs. Dieser sichert mit
seiner einheitlichen Struktur die Grundbedingungen für eine adäquate
Gewährleistung der Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen in der Region. Mit dieser
Strukturentscheidung werden Erfahrungen aus bestehenden Verkehrsverbünden in
der Bundesrepublik Deutschland aufgegriffen. Unter dem Dach eines
Verkehrsverbundes werden in besonderem Maß die Chancen erhöht, weitere Teile
der Bevölkerung zur Nutzung des ÖPNV zu gewinnen, um den
verkehrswirtschaftlichen Erfolg der Verkehrsunternehmen in der Region zu
sichern und den Umfang der zur Zeit erforderlichen Bezuschussungsmittel für den
ÖPNV langfristig zu reduzieren. Der Aufgabenträger in seiner Funktion als
Fördermittelempfänger gewährleistet den dauerhaften Einfluss auf die
Verbundentwicklung. Der
Verkehrsverbund soll über seine verkehrsorganisatorischen Aufgaben hinaus die
Region durch Nutzung entsprechender Marktinstrumente für die Bürgerinnen und
Bürger besser wahrnehmbar und erlebbar sowie für Besucherinnen und Besucher
attraktiver machen. Langfristig soll der Verbund die Möglichkeiten erweitern,
dass die Region einen eigenständigen Beitrag bei der Weiterentwicklung der
ÖPNV-Systeme in Deutschland, u.a. durch Forschungsaktivitäten und
Pilotvorhaben, leistet. Bisherige
Entwicklung Die
Verkehrsunternehmen der Region Magdeburg DB Regio, Veolia Verkehr
Sachsen-Anhalt, Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus, OhreBus
Verkehrsgesellschaft, Personennahverkehrsgesellschaft Staßfurt,
Verkehrsgesellschaft Südharz und die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH arbeiten
schon seit vielen Jahren gemeinsam daran, ihren Fahrgästen einen attraktiven
ÖPNV anzubieten, bei dem die Grenzen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern und
–unternehmen von möglichst geringer Bedeutung sind. Der 1998 geschaffene
Tarif Magdeburg Umland (MUM) ist ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit. Ende des
Jahres 2004 reifte der Wille, die bisherige Kooperation in einen
Verkehrsverbund zu überführen. In den Jahren 2005-2006 wurden hierfür
umfangreiche Vorarbeiten durch die Projektgruppe Nordverbund bei der
Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) durchgeführt, welche anschließend
intensiv zwischen den Verkehrsunternehmen, den Aufgabenträgern und dem
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt (MLV)
diskutiert worden sind. Im Juni
2008 wurde in Übereinstimmung mit dem MLV entschieden, dass der zu gründende
Verkehrsverbund die Struktur eines Unternehmensverbundes haben wird. Seit März
2009 besteht zur Intensivierung der anstehenden Arbeitsschritte ein
Vorbereitungsbüro für den Verkehrsverbund marego in Magdeburg. Ausstehende
Arbeitsschritte Die
Verkehrsunternehmen benötigen Planungssicherheit, um die erforderlichen
Arbeitsschritte einleiten zu können. Hierzu gehören u.a. die Endabstimmung der
Tarifgrundsätze sowie die Ermittlung der verbundbedingten Belastungen für jedes
Unternehmen durch externe Gutachter. Dies kann durch eine Beschlussfassung zur
Verbundgründung gewährleistet werden. Im weiteren
Verlauf sind die Gesellschaftsverträge und die Finanzierungsverträge zwischen
Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen zu schließen. Im 4. Quartal 2009 ist die
abschließende Beschlussfassung mit Aussagen zu vielfältigen Aspekten in den
jeweiligen Gebietskörperschaften zur Verbundgründung erforderlich. Nach Start
einer Einführungskampagne soll der Verbund bis spätestens 30.06.2010 wirksam
werden. |
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