Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag stimmt der
zwischen der Agentur für Arbeit und dem
Landkreis Börde unter Zustimmungsvorbehalt am 17.04.2009 geschlossenen und als
Anlage beigefügten Änderungsvereinbarung zu. Sachdarstellung,
Begründung: Zur
Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II,
„Hartz IV-Gesetze“) haben die Agentur für Arbeit Magdeburg sowie
der Landkreis Bördekreis und der Landkreis Ohrekreis jeweils auf der Grundlage
der Beschlüsse ihrer Kreistage am 06.12.2004 im Wesentlichen inhaltsgleiche
öffentlich-rechtliche Verträge über die Bildung und Ausgestaltung der
Arbeitsgemeinschaften „Job-Center der Arbeitsgemeinschaft
Bördekreis“ und „Job-Center der Arbeitsgemeinschaft
Ohrekreis“ geschlossen. Nach
der Bildung des Landkreises Börde sind die Beteiligten übereingekommen, die
Geschäftsführungen und die Aufgabenwahrnehmung zusammenzuführen und in einem
einheitlichen Vertrag zu regeln, der am 01.11.2007 geschlossen wurde. Der
Kreistag hat diesen Vertrag mit Beschluss Nr. 098/III/2007 bestätigt. §
21 Abs. 2 Satz 1 enthält folgende Fassung: Die
Wahrnehmung der Aufgaben nach dieser Vereinbarung durch die ARGE ist zunächst
auf die Dauer von 2 Jahren befristet. Das
Bundesverfassungsgericht hat am 20.12.2007 die Arbeitsgemeinschaften nach § 44b
SGB II zur verfassungsrechtlich unzulässigen Mischverwaltung erklärt und dem Gesetzgeber
aufgegeben, bis Ende 2010 unter Berücksichtigung der 2008 vorzulegenden
Evaluationsergebnisse zu den bisher konkurrierenden Aufgabenwahrnehmungsmodellen
eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Da
es bisher zu keiner Neuregelung der SGB II-Organisation gekommen ist und auch
in der jetzigen Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten ist, besteht somit
Handlungsbedarf. Auf
dringenden Wunsch der Agentur für Arbeit ist die Änderungsvereinbarung am
17.04.2009 unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages unterzeichnet
worden. Mit der Änderungsvereinbarung ist der öffentlich-rechtliche Vertrag bis
31.12.2010 befristet und es besteht Konformität mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes. Anlagen: Änderungsvereinbarung
zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die
Arbeitsgemeinschaft"Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde" gemäß §
44b SGB II vom 01.11.2007 Öffentlich-rechtlichen
Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die Arbeitsgemeinschaft"Job-Center der
Arbeitsgemeinschaft Börde" gemäß § 44b SGB II vom 01.11.2007
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