Der Kreisausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30
Der Kreisausschuss
beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,00 EUR für die Zahlung
von Unterhaltsvorschuss gemäß § 7 UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) für das
Haushaltsjahr 2004.
Der Kreisausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30
Der Kreisausschuss
beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,00 EUR für die Zahlung
von Unterhaltsvorschuss gemäß § 7 UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) für das
Haushaltsjahr 2004.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zustimmung:.10
Ablehnung:.
Enthaltung:.
Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: 051/063/2004 erhoben.