Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Ohrekreis für das Jahr 2004 und
ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2004. Sachdarstellung, Begründung: Für das Jahr 2004 musste kurzfristig ein Nachtragshaushalt erarbeitet werden, da die Fördermittel für die Maßnahme “Ausbau der Remise zu Klassenräumen für die Berufsschule“ nicht wie geplant (10 % aus Mitteln KommInvest und 90 % aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe) bereitgestellt werden. Die Maßnahme wird laut Bewilligungsbescheid mit 331.100 EUR im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes 2003 - KommInvest 2003 - und mit 331.100 EUR aus Mitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Durch die höhere Förderung mit Mitteln aus dem Programm KommInvest 2003 ist eine um 196,7 TEUR höhere Kreditermächtigung erforderlich, die nur mit einen Nachtragshaushalt beschlossen werden kann. Für den Landkreis entstehen daraus keine höheren Belastungen in den Folgejahren, da das Darlehen zins- und tilgungsfrei ist. Da die o. g. Fördermittel erst Ende September 2004 bewilligt wurden, ist eine Realisierung der Maßnahme im Jahr 2004 nicht mehr möglich. Daher wurden Mittel in Höhe von 331.100 EUR als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2005 veranschlagt. Um
kurzfristig einen Nachtragshaushalt zu erstellen, wurden nur Veränderungen im Vermögenshaushalt eingestellt. Der
Verwaltungshaushalt und der Stellenplan wurden nicht verändert. Neben den Veränderungen für die Berufsschule wurden Veränderungen bei den Kreisstraßen in den Nachtragshaushalt eingestellt. Der Landkreis hat Fördermittelbescheide für Maßnahmen erhalten, die nicht im Plan 2004 enthalten waren. Um die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und die eventuell erforderliche Übertragung der Mittel in das Jahr 2005 zu ermöglichen, waren die Veränderungen erforderlich. |
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