Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 051/082/2004  

 
 
Betreff: Antrag auf Zustimmung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle: 48100/78810 für das Haushaltsjahr 2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:
Bäker
Bredthauer
Federführend:Jugendamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut  Dezernat I
Beratungsfolge:
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Entscheidung
03.11.2004 
3. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (051/063/2004)

Der Kreisausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30

Der Kreisausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,00 EUR für die Zahlung von Unterhaltsvorschuss gemäß § 7 UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) für das Haushaltsjahr 2004.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß dem Haushaltsplan 2004 stehen bezüglich der Haushaltsstelle 48100/78810 insgesamt 930.000,00 EUR (Haushaltsansatz) zur Verfügung. Per 20.10.2004 verfügt die Haushaltsstelle 48100/78810 nur noch über Mittel in Höhe von 136.921,28 EUR. Durch das Jugendamt ist bis zum Jahresende 2004 Unterhaltsvorschuss in Höhe von ca. 166.921,28 EUR zu leisten.

 

Auf Grund der erhöhten Anzahl von Anträgen auf Unterhaltsvorschuss kommt es zu dieser Mehrausgabe. Die Anzahl der Antragsteller ist nicht vorhersehbar.

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Haushaltsstelle 45500/76000:Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

 

-verfügt über eine Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 10.000,00 EUR (1/3 der Ausgabe wird vom Landkreis Ohrekreis getragen.)  Der Haushaltsansatz der Haushaltsstelle 45500/76000 beträgt 25.000,00 EUR. Es bestehen per 20.10.2004 verfügbare Mittel in Höhe von 17.206,12 EUR.

 

-2/3 der Mehrausgabe (20.000,00 EUR) wird durch den Bundes- und

    Landesanteil abgedeckt. Auf Grund der monatlichen Abrechnung        

    erfolgt die Rückerstattung der Mehrausgabe über das           

    Landesjugendamt Halle an den Landkreis Ohrekreis. Die Verbuchung   

    erfolgt auf der Haushaltsstelle des Jugendamtes 48100/16100,

    Bezeichnung: Erstattung vom Land.