Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bezuschussung von Personalausgaben von Fachkräftestellen in der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen I bis XIII sowie der kreisweit tätigen Träger für das Jahr 2020 unter Ausschluss der Einschränkung gemäß Beschluss-Nr. 2015/51/0194 zur Förderhöhe von bis zu 90 % bzw. maximal 32.000,00 EUR.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Bezuschussung von Personalausgaben von Fachkräftestellen in der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen I bis XIII sowie der kreisweit tätigen Träger für das Jahr 2020 unter Ausschluss der Einschränkung gemäß Beschluss-Nr. 2015/51/0194 zur Förderhöhe von bis zu 90 % bzw. maximal 32.000,00 EUR.
Abstimmungsergebnis:
Anlage 1:
Zustimmungen:10
Ablehnungen: -
Enthaltungen: -
Anlage 3:
Zustimmungen: 11
Ablehnungen: -
Enthaltungen: -
Anlage 4:
Zustimmungen: 10
Ablehnungen: -
Enthaltungen: -
Anlage 5:
Zustimmungen: 8
Ablehnungen:-
Enthaltungen:3
Anlage 6:
Zustimmungen:10
Ablehnungen: -
Enthaltungen: -
Anlage 7:
Zustimmungen:11
Ablehnungen: -
Enthaltungen: -
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.0079/51/2019 erhoben.