Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0078/51/2019  

 
 
Betreff: Bildung der Arbeitsgruppe Kita nach § 78 SGB VIII
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
18.11.2019 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (0078/51/2019)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf Vorschlag des Unterausschusses Jugendhilfeplanung (UA-JHPL) die Bildung der „Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtungen (AG Kita)“ im Landkreis Börde.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Grundlage für die Bildung der AG Kita ist der § 78 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die AG ist ein Zusammenschluss freier, kommunaler und sonstiger Träger, die im Landkreis Börde Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Horte, altersgemischte Gruppen) anbieten sowie des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. Die AG geht vom Grunsatz der Achtung und der Wahrung der Interessen der Mitglieder aus. Die Selbständigkeit, Eigenart und Unabhängigkeit der Mitglieder wird durch die AG nicht beeinträchtigt.

 

Die AG verfolgt insbesondere die folgenden Ziele und Aufgaben::

 

-          Umsetzung der fachlichen Qualitätsziele, die sowohl im SGB VIII als auch im Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) ausdrücklich genannt sind.

 

-          Das Leistungsangebot der Kindertageseinrichtung soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.

 

-          Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit soll unter Berücksichtigung der individuellen und sozialen Situation jedes einzelnen Kindes gefördert werden.

 

-          Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen soll auch dazu beitragen, Benachteiligungen zu reduzieren oder abzubauen.

 

-          Ganzheitliche Erziehung soll gewährleistet sein und soziale, individuelle und  (inter-kulturelle) Aspekte Berücksichtigung finden.

 

-          In Zusammenarbeit mit den Eltern ergänzen und unterstützen Kindertageseinrichtungen die kindliche und familiäre Lebenswelt.

 

-          Die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen sollen berücksichtigt und die Gleichberechtigung gefördert werden (Gender).

 

-          Die gemeinsame Erziehung von behinderten und nichbehinderten Kinderns soll gefördert werden (Inklusion).

 

 

 

-          Die Kindertageseinrichtungen haben für die Umsetzung dieser Qualitätsziele im Rahmen der Jugendhilfe einen eigenständigen Auftrag, der von der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder bestimmt wird.

 

-          Partnerschaftliche Zusammenarbeit aller im Leistungsbereich arbeitenden Träger, Initiativen und Projekte.

 

-          Beteiligung an der fachlichen Einschätzung und Entwicklung einer abgestimmten, differenzierten Angebotsstruktur (Jugendhilfeplanung gem. § 80 Abs. 3 SGB VIII).

 

-          Förderung des Informations- und Fachaustausches.

 

-          Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für den Jugendhilfeausschuss.

 

 

Mitgliedschaft und Stimmrecht:

 

Die AG umfasst 14 Mitglieder der nachfolgenden Vertretungen:

 

Die Besetzung erfolgt auf Grundlage eines Auswahlverfahrens der Träger anhand der Anzahl der verfügbaren Kita-Plätze:

 

 

sechs Vertreter/innen von freien Trägern der Wohlfahrtsverbände

sechs Vertreter/innen von kommunalen Trägern,

zwei Vertreter/innen des öffentlichen Träger der Jugendhilfe (vertreten durch das

           Jugendamt).

 

 

 

Dem öffentlichen Träger wird die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft übertragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen: