Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0071/51/2019  

 
 
Betreff: Richtlinie des Landkreises Börde zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gemäß § 39 III SGB VIII
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Beckroth, Maureen
Beratungsfolge:
Unterausschuss Jugendhilfeplanung Vorberatung
04.11.2019 
ordentliche Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung    
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
18.11.2019 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (0071/51/2019)
Anlagen:
Richtlinie Beihilfen und Zuschüsse LK Börde 20200101
Synopse Leistungskatalog

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinie des Landkreises Börde zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gemäß § 39 III SGB VIII.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

 Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gem. § 39 III SGB VIII finden im Landkreis Börde derzeit die Arbeitshilfe für die Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse nach § 39 III SGB VIII für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe gem. § 27 i.V.m. §§ 19, 34, 35, 35a und 41 SGB VIII ab dem 01.01.2014 (Arbeitshilfe) sowie der Leitfaden über die Leistung in der Vollzeitpflege gem. § 33 i.V.m. § 39 SGB VIII im Landkreis Börde vom 01.01.2018 (Leitfaden) Anwendung.

 

Anlass zur Erstellung einer Richtlinie zum 01.01.2020 sind zum einen die Befristung des Leitfadens zum 31.12.2019 als auch die Ergänzung um andere Aufgaben der Jugendhilfe i.S.d. § 2 II Nr. 1 SGB VIII sowie eine Verwaltungsvereinfachung für die Gewährung von o.g. Leistungen unabhängig von der Art der Unterbringung über Tag und Nacht.

 

Ferner haben sich in der Vergangenheit neue Bedarfe entwickelt, die in den bestehenden Regelungen noch keine Berücksichtigung finden.

Auch eine angemessene Anhebung der Beträge, auf Grund deutlich erhöhter Verbraucherpreise und der damit gestiegenen Lebenshaltungskosten ist erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie Beihilfen und Zuschüsse LK Börde 20200101 (150 KB)    
Anlage 2 2 Synopse Leistungskatalog (200 KB)