Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Richtlinie des Landkreises Börde zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gemäß § 39 III SGB VIII  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.3 Beschluss:0071/51/2019
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:35
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0071/51/2019 Richtlinie des Landkreises Börde zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gemäß § 39 III SGB VIII
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Beckroth, Maureen

Der Vorsitzende stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung und diese wird mit 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.


Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Richtlinie des Landkreises Börde zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gemäß § 39 III SGB VIII.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:8

Ablehnungen:-

Enthaltungen:2

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0071/51/2019 erhoben.