Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0079/51/2019  

 
 
Betreff: Bezuschussung von Personalausgaben in der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
18.11.2019 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (0079/51/2019)
Anlagen:
Anlage 1 BSV - PAF 2020 -Berechnungsmodell mit Erhöhungsbetrag
Anlage 2 zur BSV 0079-51-2019 - PAF 2020 (DRK)
Anlage 3 zur BSV 0079-51-2019 - PAF 2020 (AWO)
Anlage 4 zur BSV 0079-51-2019 - PAF 2020 (DKSB)
Anlage 5 zur BSV 0079-51-2019 - PAF 2020 (KSB-Spoju)
Anlage 6 zur BSV 0079-51-2019 - PAF 2020 (Gem Barleben)
Anlage 7 zur BSV 0079-51-2019 - PAF 2020 (weiere Antragsteller)
Gesamtübersicht Antragstellungen PAF 2020 mit Erhöhungsbeträgen

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bezuschussung von Personalausgaben von Fachkräftestellen in der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen I bis XIII sowie der kreisweit tätigen Träger für das Jahr 2020 unter Ausschluss der Einschränkung gemäß Beschluss-Nr. 2015/51/0194 zur Förderhöhe von bis zu 90 % bzw. maximal 32.000,00 EUR.


Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Auf der Grundlage des § 31 KJHG-LSA sowie in Verbindung mit den Beschlüssen des Ju-gendhilfeausschusses (JHA) Nr. 2015/51/0194 vom 21.09.2015 und 2017/51/0479 vom 09.10.2017 wurden die finanziellen Mittel (Sozialraumbudgets) für die Personalausgabenför-derung in den Sozialräumen I – XIII sowie für die kreisweit tätigen Träger beschlossen.

Mit Schreiben vom 08.10.2019 übermittelte das Landesverwaltungsamt dem Landkreis Börde die Höhe der Zuweisung der finanziellen Mittel  für die Umsetzung der Kinder- und Ju-gendarbeit gem. §§ 11 bis 14 SGB VIII für das Jahr 2020. Dieser Zuweisungsbetrag enthält einen Erhöhungsbetrag gegenüber dem Jahr 2019 in Höhe von 14.336,31 €, welcher zweck-gebunden für die Personalausgabenförderung einzusetzen ist.

Da die Antragstellungen der Förderanträge zur Personalausgabenförderung gemäß den So-zialraum- und Einzelbudgets bis zum 30. August 2019 für das Folgejahr einzureichen waren,  konnten der o.g. Erhöhungsbetrag nicht berücksichtigt werden.

 

Auf Grund der o.g. Zweckbindung wurde der Erhöhungsbetrag prozentual, entsprechend der bestehenden Budgets zur Personalausgabenförderung der Sozialräume sowie der kreisweit tätigen Träger erhöht und anteilig auf die einzelnen Fachkräftestellen verteilt (Anlage 1).

 

Die in den Anlagen 2 bis 7 aufgeführten Beschluss-Blöcke ergeben sich aus einem möglichen Mitwirkungsverbot und dem damit gegebenen Ausschluss einzelner Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in Verbindung vorliegender Antragstellungen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 BSV - PAF 2020 -Berechnungsmodell mit Erhöhungsbetrag (379 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BSV 0079-51-2019 - PAF 2020 (DRK) (213 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur BSV 0079-51-2019 - PAF 2020 (AWO) (206 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 zur BSV 0079-51-2019 - PAF 2020 (DKSB) (204 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 zur BSV 0079-51-2019 - PAF 2020 (KSB-Spoju) (206 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 zur BSV 0079-51-2019 - PAF 2020 (Gem Barleben) (204 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 7 zur BSV 0079-51-2019 - PAF 2020 (weiere Antragsteller) (227 KB)    
Anlage 8 8 Gesamtübersicht Antragstellungen PAF 2020 mit Erhöhungsbeträgen (246 KB)