Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der Beschluss muss in mehreren Blöcken abgestimmt werden, weil es Mitwirkungsverbote gibt.
Herr Wendt gibt kurz zur Kenntnis, dass die Anträge der geförderten Träger aufgeteilt wurden und die Verwaltung so zu den Blockabschlüssen gekommen ist. Hier wurde geschaut, wo es Mitwirkungsverbote gibt, um der ganzen Diskussion im Nachgang aus dem Wege zu gehen. Über die Anlagen zwei – sieben zu dem Beschluss sind die Übersichten beigefügt, die dann einzeln abgestimmt werden müssen.
Anlage 2: Herr Dill hat Mitwirkungsverbot. Es wird einstimmig mit 10 Ja-Stimmen angenommen.
Anlage 3: Hier ist niemand vom Mitwirkungsverbot betroffen. Es wird einstimmig mit 11 Ja-Stimmen angenommen.
Anlage 4: Frau Schünemann hat Mitwirkungsverbot Es wird einstimmig mit 10 Ja-Stimmen angenommen.
Anlage 5: Hier ist niemand vom Mitwirkungsverbot betroffen. Es wird mit 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Anlage 6: Herr Nase hat Mitwirkungsverbot. Es wird einstimmig mit 10 Ja-Stimmen angenommen.
Anlage 7: Hier ist niemand vom Mitwirkungsverbot betroffen. Es wird einstimmig mit 11 Ja-Stimmen angenommen.
Verfahrensbeteiligte:
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Bezuschussung von Personalausgaben von Fachkräftestellen in der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen I bis XIII sowie der kreisweit tätigen Träger für das Jahr 2020 unter Ausschluss der Einschränkung gemäß Beschluss-Nr. 2015/51/0194 zur Förderhöhe von bis zu 90 % bzw. maximal 32.000,00 EUR.
Abstimmungsergebnis:
Anlage 1: Zustimmungen:10 Ablehnungen: - Enthaltungen: -
Anlage 3: Zustimmungen: 11 Ablehnungen: - Enthaltungen: -
Anlage 4: Zustimmungen: 10 Ablehnungen: - Enthaltungen: -
Anlage 5: Zustimmungen: 8 Ablehnungen:- Enthaltungen:3
Anlage 6: Zustimmungen:10 Ablehnungen: - Enthaltungen: -
Anlage 7: Zustimmungen:11 Ablehnungen: - Enthaltungen: -
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0079/51/2019 erhoben. |
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