Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bezuschussung von Personalausgaben in der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2020  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.4 Beschluss:0079/51/2019
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:35
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0079/51/2019 Bezuschussung von Personalausgaben in der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines

Der Beschluss muss in mehreren Blöcken abgestimmt werden, weil es Mitwirkungsverbote gibt.

 

Herr Wendt gibt kurz zur Kenntnis, dass die Anträge der geförderten Träger aufgeteilt wurden und die Verwaltung so zu den Blockabschlüssen gekommen ist. Hier wurde geschaut, wo es Mitwirkungsverbote gibt, um der ganzen Diskussion im Nachgang aus dem Wege zu gehen.  Über die Anlagen zwei – sieben zu dem Beschluss sind die Übersichten beigefügt, die dann einzeln abgestimmt werden müssen.

 

Anlage 2: Herr Dill hat Mitwirkungsverbot.

    Es wird einstimmig mit 10 Ja-Stimmen angenommen.

 

Anlage 3: Hier ist niemand vom Mitwirkungsverbot betroffen.

    Es wird einstimmig mit 11 Ja-Stimmen angenommen.

 

Anlage 4: Frau Schünemann hat Mitwirkungsverbot

    Es wird einstimmig mit 10 Ja-Stimmen angenommen.

 

Anlage 5: Hier ist niemand vom Mitwirkungsverbot betroffen.

    Es wird mit 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

 

Anlage 6: Herr Nase hat Mitwirkungsverbot.

    Es wird einstimmig mit 10 Ja-Stimmen angenommen.

 

Anlage 7: Hier ist niemand vom Mitwirkungsverbot betroffen.

   Es wird einstimmig mit 11 Ja-Stimmen angenommen.

 

 


Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Bezuschussung von Personalausgaben von Fachkräftestellen in der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen I bis XIII sowie der kreisweit tätigen Träger für das Jahr 2020 unter Ausschluss der Einschränkung gemäß Beschluss-Nr. 2015/51/0194 zur Förderhöhe von bis zu 90 % bzw. maximal 32.000,00 EUR.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anlage 1:

Zustimmungen:10

Ablehnungen: -

Enthaltungen: -

 

Anlage 3:

Zustimmungen: 11

Ablehnungen: -

Enthaltungen: -

 

Anlage 4:

Zustimmungen: 10

Ablehnungen: -

Enthaltungen: -

 

Anlage 5:

Zustimmungen: 8

Ablehnungen:-

Enthaltungen:3

 

Anlage 6:

Zustimmungen:10

Ablehnungen: -

Enthaltungen: -

 

Anlage 7:

Zustimmungen:11

Ablehnungen: -

Enthaltungen: -

 

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0079/51/2019 erhoben.