Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 35 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen entsprechend der Anlage 1 bis 4 für die Amtsgerichtsbezirke Haldensleben und Oschersleben.