Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 28.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Frau Schünemann bedankt sich bei der Verwaltung für die schriftlichen Ausführungen zur  gestellten Frage im letzten Jugendhilfeausschuss und wird darauf schriftlich antworten.

 

Herr Dill hat eine Frage zum Thema Jugendhilfe für Flüchtlinge. Sind die eingestellten 142.000 EUR vom Land rein für die UmA’s oder sind die auch für die Mehrbedarfe in der Jugendhilfe?

Herr Wendt informiert, dass diese Mittel zweckgebunden nur für die UmA `s sind.

 

Herr Schindler fragt nach den Eckpunkten der Koalitionspartner zum KiFöG. Ob es der Verwaltung bekannt ist und wie reagiert die Verwaltung darauf, insbesondere in dem Streit über die mittelbaren Verpflegungskosten?

 

Das Eckpunktepapier ist bekannt so Frau Herzig. Hier wird nicht weiter drauf reagiert, da es ein Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Magdeburg gibt. Der Landkreis wird dann eine Stellungnahme abgeben, wenn der Gesetzentwurf vorliegt. Es wird durch die LIGA ein Werkstattgespräch am 12. Juni 2018 geben, welches von der LIGA organisiert wird, wo gezielt Vertreter der Landesregierung, der Landtagsvertreter, Vertreter von Kommunen, Kindertageseinrichtungen eingeladen werden, um Bedarfe abzufragen. Wenn der Gesetzentwurf da ist, wird sich die Verwaltung dazu positionieren.

 

Herr Schindler spricht nochmals die Ungleichbehandlung in Wanzleben an. Dieses Thema sollte unbedingt mit dem „Für“ und „Wider“ im Jugendhilfeausschuss mit Vertretern der Landesregierung behandelt werden.

 

Frau Herzig gibt zur Kenntnis, dass der Jugendhilfeausschuss informiert werden kann und beraten kann, aber der Ausschuss hat bei den LEQ-Verhandlungen kein Mitspracherecht. Der Landkreis verhandelt hier zu Lasten Dritter, die Gemeinden.

 

Herr Zacke bittet die Verwaltung zu prüfen, ob eine Beteiligung des Jugendhilfeausschusses möglich ist und ob der Ausschuss dazu eine Entscheidung treffen kann.

 

Herr Müller-Busse ist der Meinung, dass man die Diskussion der Gegenüberstellung der mittelbaren und unmittelbaren Verpflegungskosten schon vor längerer Zeit hätte führen sollen. Er verweist auf die Fortschreibung des Kinderförderungsgesetzes ab 01.01.2019.

Dann hat man eine reale Grundlage über die man noch diskutieren kann.

 

Herrn Schindler geht es darum, dass man die Interessen der Eltern nicht in die falsche Richtung treibt. Er möchte nochmals endgültig damit aufräumen, das ist nicht seine Rechtsauffassung. Er hat lediglich festgestellt, dass diese Rechtsauffassung immer wieder gleichlautend aus dem Ministerium von der Landesregierung kommt.

 

Herr Czernitzki bittet darum, diese Diskussion langsam abzuschließen. Er findet es unfair und spricht Herrn Schindler an, jeden Wortbeitrag damit zu beginnen, dass es falsch ist, was die anderen sagen. Jeder muss die Meinung der anderen akzeptieren und so kann man hier nicht weiter diskutieren. Es bringt auch nichts, über das Eckpunktepapier zu diskutieren, so lange es kein Gesetz gibt. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, kann darüber dann diskutiert werden.

 

Herr Schindler spricht weiterhin seine Beantwortung der Frage an, die er bis dato noch nicht erhalten hat.

 

Frau Haake äußert ihre Enttäuschung über die Vorgehensweise der Diskussionen von Herrn Schindler.