Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/20/0562  

 
 
Betreff: Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
28.05.2018 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
29.05.2018 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
30.05.2018 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
Kreisausschuss Vorberatung
13.06.2018 
39. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2018/20/0562)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
20.06.2018 
19. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/20/0562)
Anlagen:
Nachtrag 2018 klein
Beantwortung der Anfrage von Herrn Senkel-freiwillige Leistungen
2018_04_11_Beantwortung Anfrage Herr Kanngießer_Kreisleihverkehr-1

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die „Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2018“ und ermächtigt den Landrat zur  Abwicklung des ersten Nachtragshaushaltsplanes 2018.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Notwendigkeit zur Erarbeitung eines Nachtragshaushaltes ergab sich insbesondere durch die Aktualisierung der Investitionsmaßnahmen, die mit Fördermitteln aus dem STARK III Programm gefördert werden.

 

Nach der endgültigen Festsetzung der FAG-Leistungen mussten die Erträge vom Land um 175,0 TEUR reduziert werden.

 

Die Hebesätze der Kreisumlage wurden nicht verändert, daher bleiben die Erträge aus der Kreisumlage gegenüber dem Haushalt 2018 gleich.

 

Bei den Tarifverhandlungen wurde ein höheres Ergebnis erzielt als geplant, daher mussten 310,0 TEUR zusätzliche Personalkosten eingestellt werden. Zur Finanzierung zusätzlicher Stellen werden weitere 350,0 TEUR benötigt.

 

Im FD Jugend sind zusätzliche Mittel für die Hilfen zur Erziehung, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und für die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche erforderlich.

 

Für die Mitfinanzierung der Betreuung in Kindertagesstätten sind auf Grund höherer Landeszuweisungen zusätzlich 145,0 TEUR erforderlich.

 

Zur Finanzierung dieser Mehrbedarfe konnten die Mittel für die Kosten der Unterkunft reduziert werden und zusätzliche Erträge aus Vorjahren bei der Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingestellt werden. Zusätzlich wurden nicht mehr benötigte Rückstellungen aufgelöst.

 

Der Planentwurf ist im Ergebnisplan für 2018 und die Folgejahre ausgeglichen.

 

Im Finanzplan wurden die STARK III Maßnahmen aktualisiert, da nicht alle bisher beantragten Maßnahmen förderfähig sind und neue Maßnahmen in der nächsten Antragsrunde eingereicht werden sollen.

 


Anlage:

 

Erster Nachtragshaushaltsplan 2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachtrag 2018 klein (3854 KB)    
Anlage 2 2 Beantwortung der Anfrage von Herrn Senkel-freiwillige Leistungen (92 KB)    
Anlage 3 3 2018_04_11_Beantwortung Anfrage Herr Kanngießer_Kreisleihverkehr-1 (144 KB)