Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Jugendarbeit - ein Bestandteil der Jugendhilfe  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 28.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Frau Herzig stellt die Aufgaben, Schwerpunkte, Ziele, Strukturen, Aufgabenfelder und Methoden sowie die Anforderungen an die Fachkräfte der Jugendarbeit dar. Sie gibt zur Kenntnis, dass das Land für das Jahr 2018    541.737,00  EUR für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt hat. Diese bekommt der Landkreis nur, wenn er 30 % Eigenanteil dazu gibt. Das Land macht hierzu eine Vorgabe bezüglich dieser Mittel. Die Gelder müssen eingesetzt werden zur Finanzierung von Personal- und Sachausgaben von Personalkräfte und für örtliche Maßnahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der Jugendsozialarbeit sowie des Jugendschutzes gemäß der §§ 11- 14 SGB VIII. Das heißt diese Gelder sind zweckgebunden.

 

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 sind ein Tätigkeitsfeld der sozialen Arbeit und bilden das dritte Sozialisierungsfeld für Kinder und Jugendliche, neben der Familie und der Schule. Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind eine gesetzliche Pflichtaufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe (Präsentation ist als Anlage im Allriss).

 

Hieraus stellt Frau Herzig anschließend die Frage, wo Handlungsbedarfe gesehen werden?

 

Frau Schünemann stellt fest, dass in diesem Beitrag nicht viel Neues enthalten ist. Es sind andere Dinge anders dargestellt und neu aufgearbeitet. Die Antragstellung der Maßnahmen/Projekte ist nach wie vor sehr schwierig und kompliziert.

 

Frau Herzig fasst zusammen, das man Vorschläge junger Menschen ernst nehmen und auch umsetzen sollte. Die Kriterien der Beurteilung der Anträge sollten noch konkreter gefasst werden als bisher.

 

Her Dill betrachtet den Vortrag als sehr wertvoll. Er ist begeistert, dass erstmalig eine Amtsträgerin aus der obersten Ebene feststellt, dass die Jugendarbeit eine Pflichtaufgabe ist. Den ausdrücklichen Handlungsbedarf des DRK, dass genau diese Rechtsauffassung die heute hier dokumentiert wurde, mit dem entsprechenden Beiwerk gegenüber den Kommunen dargestellt wird. Die Basis für die offene Kinder- und Jugendarbeit ist Sicherheit in den finanziellen Ressorcen, Sicherhheit vielleicht auch in der Infrastruktur.

 

Die Förderrichtlinie entspricht zum Beispiel gar nicht diesen Ansätzen so Herr Dill. D.h. das Ergebnis ist offen, die Freiwilligkeit ist schwierig und die Kalkulation auch. Das finanzielle Risiko für Offenheit, Freiheit und Ergebnisorientierung im Rahmen eines laufenden Prozesses trägt der Träger, der es nicht tragen kann. Daher muss schnellstmöglich die Richtlinie überarbeitet werden.

Weiterhin muss die Profilbeschreibung der Fachkräfte neu erarbeitet werden. Die Sozialraumanalyse kann z. B. nicht durch die Fachkraft gemacht werden.

 

Herr Schmidtgen stellt fest, dass man  in den letzten Jahren die große Unsicherheit der Fachkräfte bezogen auf Jahresfinanzierung bzw. Jahresverträge erleben konnte. Ressorcenzugang – wie kommen Projekte, wie kommen Träger zu den Ressorcen für ganz bestimmte Maßnahmen und Projekte.  Der Zugang ist aus Sicht der Träger viel zu aufwendig.

Hierzu wurden sich im Unterausschuss schon Gedanken gemacht, wie können wir evtl. Dinge in die Richtlinie hineinbauen und die Ressorcenzugänge vereinfachen.

 

Jugendarbeit kann man nur erfolgreich leisten in der Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern der Gemeinde und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe so Frau Herzig. Sie gibt bekannt, dass die Richtlinie auf jeden Fall in den Unterausschuss gegeben wird. Dies kann aber erst dann geschehen, wenn der Bericht des Landesrechnungshofes vorliegt.

 

 

 

 

 

Herr Rabe spricht den Bestandsschutz der Infrastruktur an. Wenn vorhandene Jugendclubs aus Finanzgründen geschlossen werden bzw. nicht klar ist, ob z. B. finanzielle Mittel zur Weiterführung stehen, dann fehlt die Voraussetzung dafür, dass man langfristig eine qualitative Personalpolitik machen kann.

 

Herr Schindler kommt um 17:00 Uhr.

 

Herr Schindler bemerkt, dass er es nicht gelesen hat bzw. es in der Email nicht ersichtlich war, dass die heutige Sitzung schon um 16:00 Uhr begann.

Er bittet die Verwaltung nochmals darum, den Beginn einer Ausschusssitzung bei Änderung der Uhrzeit in der Email und nicht erst im Anhang (Einladung) kenntlich zu machen.

 

Herr Schindler sieht aus den theoretischen Betrachtungen den faktischen  Handlungsbedarf darin, dass es immer noch keine neue Richtlinie gibt. Er fragt, wann werden konkret die Hinweise des Landesrechnungshofes zur Richtlinie zur Verfügung gestellt. Gibt es jetzt schon eine überarbeitete Fassung, die man vielleicht auch zum Lesen bekommen kann? Wann ist der Unterausschuss geplant?

 

Frau Herzig beantwortet die Frage von Herrn Schindler, die Hinweise des Landesrechnungshofes kann er dann bekommen, wenn sie vorliegen. Der  offizielle Bericht muss noch abgewartet werden. Es gibt grundsätzliche Überlegungen zur Richtlinie, aber heute sollte die Diskussion dazu noch abgewartet werden. Der Unterausschuss kann dann einberufen werden, wenn der Bericht des Landesrechnungshofes vorliegt.

 

Die Verwaltung fragt nach, wann mit dem Bericht des Landesrechnungshofes zu rechnen ist.