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Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag stellt die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens vom 26.02.2007 fest.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mehrheitlich
Ablehnung: keine
Enthaltung: 1
Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.
Der Kreistag stellte die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens vom 26.02.2007 fest.
Zustimmung: 29 Stimmen dafür,
Ablehnung: keine,
Enthaltung: 2 Stimmen.
Die Fraktion DIE LINKE. nahm geschlossen nicht an der Abstimmung teil.
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: DII/247/2007 erhoben.