Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - Abf/417/2007  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung mit der Fa. EKO - Punkt GmbH, Mönchengladbach
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Betriebsleitung SBU
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
30.05.2007 
28. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
06.06.2007 
16. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (Abf/245/2007)
4. WP Eigenbetriebsausschuss Abfallentsorgung LK Ohrekreis Informationspflicht
28.06.2007 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung      

Der Landkreis Ohrekreis gibt gegenüber der Fa

Der Landkreis Ohrekreis gibt gegenüber der Fa. EKO – Punkt, Mönchengladbach die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackungen (VerpackV) ab.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung/Begründung

 

Der Wettbewerb in der Sammlung und der Verwertung von Verkaufsverpackungen im Rahmen von sogenannten dualen Systemen gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) –siehe Anlage 1- ist gesetzlich geregelt und politisch gewollt.

 

Neben Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Köln (DSD) sind im Landkreis bereits weitere Systembetreiber für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen gemäß § 6 VerpackV tätig.

 

Der Landkreis Ohrekreis hat nach Zustimmung des Kreistages die Abstimmungserklärungen mit den nachfolgenden dualen Systemen bereits unterzeichnet:

 

Duale Systeme

Beschluss des Kreistages

Unterzeichnung der Erklärung am

ISD Interseroh Dienstleistungs GmbH, Köln

Beschluss Nr: Abf/034/2004 vom 07.07.2004

12.10.2004

Landbell AG, Mainz

Beschluss Nr: Abf/048/2004 vom 06.10.2004

12.10.2004

Vfw AG, Köln

Beschluss Nr: KT/012/2006 vom 11.10.2006

28.04.2006/17.10.2006

 

Die Fa. EKO-PUNKT GmbH, Mönchengladbach, ein Unternehmen der REMONDIS-Gruppe (EKO-PUNKT), ist mit der Bitte an den Landkreis Ohrekreis Eigenbetrieb “Abfallentsorgung” herangetreten, die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV mit ihr abzuschließen. Diese gelte als Grundlage für die Feststellung der obersten Landesbehörde des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 6 Abs. 3 Satz 11 VerpackV.

 

Für die Feststellung der obersten Abfallbehörde wird neben dem Nachweis der Flächendeckung eine Abstimmung des Systems auf vorhandene Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorausgesetzt.

 

Laut vorliegender Abstimmungserklärung soll sich der Systembetrieb der EKO-PUNKT auf die Mitbenutzung des zwischen dem Landkreis und der DSD GmbH abgestimmten Erfassungssystems beschränken.

 

Der EKO-PUNKT verpflichtet sich, die mit der DSD GmbH vereinbarten Nebenentgelte gemäß § 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV anteilig zu übernehmen.

 

Im Hinblick auf die bevorstehende Kreisfusion ist anzumerken, dass der Landkreis Bördekreis der Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung der EKO-PUNKT bereits am 16.04.2007 zugestimmt hat.

 

In der Anlage 2 ist die Abstimmungserklärung enthalten.

Anlagen:

Anlagen: