Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der Landkreis Ohrekreis gibt gegenüber
der Fa. EKO – Punkt, Mönchengladbach die Abstimmungs- und
Verpflichtungserklärung nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und
Verwertung von Verkaufsverpackungen (VerpackV) ab. Sachdarstellung/Begründung Der Wettbewerb in der Sammlung und der Verwertung von
Verkaufsverpackungen im Rahmen von sogenannten dualen Systemen gemäß § 6 Abs. 3
der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
(VerpackV) –siehe Anlage 1- ist gesetzlich geregelt und politisch
gewollt. Neben Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland
GmbH, Köln (DSD) sind im Landkreis bereits weitere Systembetreiber für die
Entsorgung von Verkaufsverpackungen gemäß § 6 VerpackV tätig. Der Landkreis Ohrekreis hat nach Zustimmung des Kreistages
die Abstimmungserklärungen mit den nachfolgenden dualen Systemen bereits
unterzeichnet:
Die Fa. EKO-PUNKT GmbH, Mönchengladbach, ein
Unternehmen der REMONDIS-Gruppe (EKO-PUNKT), ist mit der Bitte an den
Landkreis Ohrekreis Eigenbetrieb “Abfallentsorgung” herangetreten,
die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV mit ihr
abzuschließen. Diese gelte als Grundlage für die Feststellung der obersten
Landesbehörde des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 6 Abs. 3 Satz 11 VerpackV. Für die Feststellung der obersten Abfallbehörde wird neben
dem Nachweis der Flächendeckung eine Abstimmung des Systems auf vorhandene
Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
vorausgesetzt. Laut vorliegender Abstimmungserklärung soll sich der
Systembetrieb der EKO-PUNKT auf die Mitbenutzung des zwischen dem Landkreis und
der DSD GmbH abgestimmten Erfassungssystems beschränken. Der EKO-PUNKT verpflichtet sich, die mit der DSD GmbH
vereinbarten Nebenentgelte gemäß § 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV anteilig zu
übernehmen. Im Hinblick auf die bevorstehende Kreisfusion ist
anzumerken, dass der Landkreis Bördekreis der Abstimmungs- und
Verpflichtungserklärung der EKO-PUNKT bereits am 16.04.2007 zugestimmt hat. In der Anlage 2 ist die Abstimmungserklärung enthalten. Anlagen: |
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