Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 68/408/2007  

 
 
Betreff: Aufhebung von Beschlüssen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, E.
Witzel, E.
Herzig
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Schulze, Elke
Beratungsfolge:
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
30.05.2007 
28. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
06.06.2007 
16. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (68/248/2007)

Die Beschlüsse des Kreistages

 

Die Beschlüsse des Kreistages

 

·        Beschluss-Nr.: 30/194/2001 vom 28.02.2001

·        Beschluss-Nr.: 30/356/2002 vom 11.12.2002

·        Beschluss-Nr.. 068/186/2006 vom 03.05.2006

 

werden aufgehoben.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag beschloss am 28.02.2001 unter Beschluss-Nr.: 30/194/2001, die mit den denkmalgeschützten Gebäuden bebauten Grundstücke Flur 7, Flurstücke 1/17 und 1/36 in der Gesamtgröße von 16.878 qm in der Gemarkung Emden der Deutschen Grundstücksauktionen AG, Kurfürstendamm 206, 10719 Berlin, zu einem Auktionslimit in Höhe von 150.000 DM, das nicht unterschritten werden darf, zur Versteigerung anzubieten.

 

Die Liegenschaft wurde in der Grundstücksauktion am 23.06.2001 zur Versteigerung angeboten. Auf die Liegenschaft wurde kein Angebot abgegeben.

 

 

Der Kreistag beschloss am 11.12.2002 unter Beschluss-Nr. 30/356/2002, die Bestellung eines Erbbaurechts für die Dauer von 66 Jahren zu Gunsten der Gemeinde Colbitz für das Grundstück in Colbitz Flur 3, Flurstück 331 in der Größe von 1.945 qm. Das Gebäude sollte der Gemeinde unentgeltlich übertragen werden.

 

Die Gemeinde Colbitz teilte dem Landkreis mit, dass die vorgesehene Erweiterung des Betriebshofes der Gemeinde auf dem Grundstück nicht mehr vorgesehen ist und somit seitens der Gemeinde kein Erbbaurechtsvertrag geschlossen wird.

 

 

Der Kreistag beschloss am 03.05.2006 unter Beschluss-Nr.: 068/186/2006, die mit einem denkmalgeschützten Herrenhaus und einem Erweiterungsbau bebaute Liegenschaft in Wolmirstedt, Kirchplatz 4, an Herrn Stefan Große zu einem Kaufpreis in Höhe von 60.000 EUR zu veräußern.

 

Die Kaufverhandlungen mit dem Kaufinteressenten wurden mangels eines schlüssigen Finanzierungskonzeptes durch den Landkreis Ohrekreis beendet.

 

In allen drei Fällen kam es nicht zum Abschluss von notariellen Grundstücksverträgen. Die Beschlüsse des Kreistages sind aufzuheben.