Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Die Beschlüsse des Kreistages ·
Beschluss-Nr.: 30/194/2001 vom 28.02.2001 ·
Beschluss-Nr.: 30/356/2002 vom 11.12.2002 ·
Beschluss-Nr.. 068/186/2006 vom 03.05.2006 werden aufgehoben. Sachdarstellung, Begründung: Der Kreistag beschloss am 28.02.2001 unter Beschluss-Nr.: 30/194/2001, die mit den denkmalgeschützten Gebäuden bebauten Grundstücke Flur 7, Flurstücke 1/17 und 1/36 in der Gesamtgröße von 16.878 qm in der Gemarkung Emden der Deutschen Grundstücksauktionen AG, Kurfürstendamm 206, 10719 Berlin, zu einem Auktionslimit in Höhe von 150.000 DM, das nicht unterschritten werden darf, zur Versteigerung anzubieten. Die Liegenschaft wurde in der Grundstücksauktion am 23.06.2001 zur Versteigerung angeboten. Auf die Liegenschaft wurde kein Angebot abgegeben. Der Kreistag beschloss am 11.12.2002 unter Beschluss-Nr. 30/356/2002, die Bestellung eines Erbbaurechts für die Dauer von 66 Jahren zu Gunsten der Gemeinde Colbitz für das Grundstück in Colbitz Flur 3, Flurstück 331 in der Größe von 1.945 qm. Das Gebäude sollte der Gemeinde unentgeltlich übertragen werden. Die Gemeinde Colbitz teilte dem Landkreis mit, dass die vorgesehene Erweiterung des Betriebshofes der Gemeinde auf dem Grundstück nicht mehr vorgesehen ist und somit seitens der Gemeinde kein Erbbaurechtsvertrag geschlossen wird. Der Kreistag beschloss am 03.05.2006
unter Beschluss-Nr.: 068/186/2006, die mit einem denkmalgeschützten
Herrenhaus und einem Erweiterungsbau bebaute Liegenschaft in Wolmirstedt,
Kirchplatz 4, an Herrn Stefan Große zu einem Kaufpreis in Höhe von 60.000 EUR
zu veräußern. Die Kaufverhandlungen mit dem
Kaufinteressenten wurden mangels eines schlüssigen Finanzierungskonzeptes durch
den Landkreis Ohrekreis beendet. In allen drei Fällen kam es nicht zum
Abschluss von notariellen Grundstücksverträgen. Die Beschlüsse des Kreistages
sind aufzuheben. |
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