Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - BKT/426/2007  

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtlicher Vertrag der Arbeitsgemeinschaft Helmstedt/Harbke See
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:J. Kluge
Th. Kluge
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Beteiligt:Amt für Wirtschaftsförderung
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
30.05.2007 
28. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
06.06.2007 
16. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (BKT/249/2007)

Der Kreistag beschließt die Unterzeichnung des Öffentlich-rechtlichen Vertrages der Arbeitsgemeinschaft Helmstedt/Harbke See

 

Der Kreistag beschließt die Unterzeichnung des Öffentlich-rechtlichen Vertrages der Arbeitsgemeinschaft Helmstedt/Harbke See.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Durch die Einstellung des Kohleabbaus wird der Region Harbke/Helmstedt ein entstehender See im Tagebaurestloch Wulfersdorf-Helmstedt beschert. Globales Ziel in dem Bereich ist die Anlage eines Gebietes zur touristischen Nutzung einschließlich eines Badegewässers. Vorgesehen ist, ein ganzheitliches länderübergreifendes Nutzungskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Dazu wurde am 30. Juni 2004 eine Arbeitsgemeinschaft ins Leben gerufen, welche sich aus Vertretern der beiden Bundesländer Sachsen- Anhalt und Niedersachsen zusammensetzt, speziell aus den Landkreisen Bördekreis, Ohrekreis, Helmstedt, der Verwaltungsgemeinschaft “Obere Aller”, den Städten Helmstedt, Schöningen, Königslutter sowie den Gemeinden Harbke und Büddenstedt. Bis zum heutigen Zeitpunkt fanden bereits neun Sitzungen statt. Auf einer der letzten Sitzungen wurde der Vorschlag unterbreitet, einen externen Fachplaner zu beauftragen, einen Masterplan zu erstellen auf dessen Basis dann die weiteren Planungen, Abstimmungen, Vorbereitungen und Fördermitte-akquisitionen erfolgen können. Die dabei entstehenden Kosten werden von den Städten und Gemeinden getragen, wobei ein Antrag der Gemeinde Harbke auf eine anteilmäßige Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt positiv entschieden wurde.

 

Die Landkreise Bördekreis,  Ohrekreis und Helmstedt beteiligen sich nur ideell an den genannten Vorbereitungsarbeiten des Projektes, ohne Kostenbeteiligung .Sie werden gleichzeitig bezüglich jeglicher Haftungsansprüche, die sich im Zusammenhang mit der Erstellung des Masterplanes ergeben können, freigestellt.

 

Die Landkreise stehen dem Projekt positiv gegenüber und bringen sich mit ihrer fachlichen Unterstützung der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde und des Amtes für Wirtschaftsförderung ein. Bei dem länderübergreifenden Tagebauprojekt handelt es sich um ein für die Zukunft unserer Region wichtiges Großprojekt, von dem alle Beteiligten später partizipieren können. Es stellt ein außerordentlichen Gewinn für die gesamte Region dar.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

 

der Arbeitsgemeinschaft Helmstedt/Harbke-See

 

 

 

zwischen

 

 

 

a)    Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt
            vertreten durch den Landrat

b)    Landkreis Bördekreis, Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben
            vertreten durch den Landrat

c)    Landkreis Ohrekreis, Gerikestr. 104, 39340 Haldensleben

       vertreten durch den Landrat

 

d)    Stadt Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt
            vertreten durch den Bürgermeister

e)    Gemeinde Büddenstedt, Rathausplatz 1, 38372 Büddenstedt
            vertreten durch den Bürgermeister

f)     Verwaltungsgemeinschaft Obere Aller, Zimmermannplatz 2, 39365 Eilsleben

        vertreten durch die Leiterin der Verwaltungsgemeinschaft


g)    Gemeinde Harbke, Halberstädter Straße 16, 39365 Harbke
       vertreten durch den Bürgermeister

h)    Stadt Schöningen, Markt 1-2, 38364 Schöningen
       vertreten durch den Bürgermeister

i)     Stadt Königslutter am Elm, Am Markt 2, 38154 Königslutter

       vertreten durch den Bürgermeister

 

 

nachstehend "kommunale Partner" genannt

 

 

Der sich dem Ende entgegen neigende Kohleabbau beschert der Region Helmstedt/Harbke einen entstehenden See im Tagebaurestloch Helmstedt-Wulfersdorf. Globales Ziel in dem Bereich ist die Anlage eines Gebietes zur touristischen Nutzung einschließlich eines Badegewässers. Vorgesehen ist, ein ganzheitliches länderübergreifendes Nutzungskonzept zu entwickeln und umzusetzen.

 

Zur gemeinsamen Durchführung der Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf Genehmigungsverfahren, Entlassung aus der Bergaufsicht, Fördermittelakquisition und Investorensuche (Projektentwicklungsphase) schließen sich die kommunalen Partner unter dem Namen “ARGE Helmstedt/Harbke-See” zusammen.

 

Die kommunalen Partner sind in die Phase der Konzeptfindung eingebunden und übernehmen die Aufgabe, das unter ihrer Mitwirkung zu erarbeitende Nutzungskonzept aktiv zu unterstützen. Hierfür wird als erster Schritt ein externer Fachplaner beauftragt, einen Masterplan zu erstellen, auf dessen Basis dann die weiteren Planungen, Abstimmungen, Vorbereitungen und Fördermittelakquisitionen erfolgen können.

 

Die kommunalen Partner werden die für den Masterplan entstehenden Kosten in Höhe von insgesamt rund 60.000 € tragen.

 

Die Gemeinde Harbke hat dabei für den auf Sachsen-Anhalt entfallenden Betrag eine anteilige Förderung in Höhe von bis zu 40 %, d.h. max. 12.000 €, bewilligt bekommen.

 

Die Finanzierung des Masterplanes setzt sich wie folgt zusammen:


- Stadt Schöningen                                3.000 €

- Stadt Königslutter am Elm                  3.000 €

- Gemeinde Büddenstedt                      3.000 €

- Gemeinde Harbke                             12.000 € (Zuschuss Land

Sachsen-Anhalt)

- Stadt Helmstedt                               Restanteil bis max. 60.000 €
Gesamtkosten

 

Der Landkreis Helmstedt, der Landkreis Bördekreis, der Landkreis Ohrekreis und die Verwaltungsgemeinschaft Obere Aller beteiligen sich ideell an den genannten Vorbereitungsarbeiten des Projektes, ohne Kostenbeteiligung.

Sie werden gleichzeitig bezüglich jeglicher Haftungsansprüche, die sich im Zusammenhang mit der Erstellung des Masterplanes ergeben können, freigestellt.

 

Die Unterzeichnung des Vertrages durch die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis erfolgt vorbehaltlich der zustimmenden Beschlussfassung durch die Kreistage.

 

Die Arbeitsgemeinschaft wird im Geschäftsverkehr durch die Stadt Helmstedt vertreten, die in der ARGE auch die Projektkoordination übernimmt.

Die kommunalen Partner verpflichten sich gemeinsam und gleichberechtigt im Rahmen der genannten Aufgabenverteilung die Projektentwicklung zu fördern. Beschlüsse sind von den zahlenden Mitgliedern einstimmig zu fassen.

 

Mit der gemeinsamen Feststellung der Umsetzungsreife werden sich die kommunalen Partner darüber verständigen, in welcher Form die Zusammenarbeit fortgesetzt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landkreis Helmstedt

den,

 

 

 

Gerhard Kilian

(Landrat)

 

 

 

Landkreis Bördekreis

den,

 

 

 

Burkhard Kanngießer

(Landrat)

 

 

 

Landkreis Ohrekreis

den,

 

 

 

Thomas Webel

(Landrat)

 

 

 

Stadt Helmstedt

den,

 

 

 

Heinz-Dieter Eisermann

(Bürgermeister)

 

 

 

Gemeinde Büddenstedt

den,

 

 

 

Frank Neddermeier

(Bürgermeister)

 

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Obere Aller

den,

 

 

 

Eckhard Thiele

(Leiter der Verwaltungsgemeinschaft)

 

 

 

Gemeinde Harbke

den,

 

 

 

Gunther Tell

(Bürgermeister)

 

 

 

Stadt Schöningen

den,

 

 

 

Matthias Wunderling-Weilbier
(Bürgermeister)

 

 

 

Stadt Königslutter am Elm

den,

 

 

 

Ottmar Lippelt

(Bürgermeister)