Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Kreistag beschließt die
Unterzeichnung des Öffentlich-rechtlichen Vertrages der Arbeitsgemeinschaft
Helmstedt/Harbke See. Sachdarstellung, Begründung: Durch die
Einstellung des Kohleabbaus wird der Region Harbke/Helmstedt ein entstehender
See im Tagebaurestloch Wulfersdorf-Helmstedt beschert. Globales Ziel in dem
Bereich ist die Anlage eines Gebietes zur touristischen Nutzung einschließlich
eines Badegewässers. Vorgesehen ist, ein ganzheitliches länderübergreifendes
Nutzungskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Dazu wurde am 30. Juni 2004 eine
Arbeitsgemeinschaft ins Leben gerufen, welche sich aus Vertretern der beiden
Bundesländer Sachsen- Anhalt und Niedersachsen zusammensetzt, speziell aus den
Landkreisen Bördekreis, Ohrekreis, Helmstedt, der Verwaltungsgemeinschaft
“Obere Aller”, den Städten Helmstedt, Schöningen, Königslutter
sowie den Gemeinden Harbke und Büddenstedt. Bis zum heutigen Zeitpunkt fanden
bereits neun Sitzungen statt. Auf einer der letzten Sitzungen wurde der
Vorschlag unterbreitet, einen externen Fachplaner zu beauftragen, einen
Masterplan zu erstellen auf dessen Basis dann die weiteren Planungen,
Abstimmungen, Vorbereitungen und Fördermitte-akquisitionen erfolgen können. Die
dabei entstehenden Kosten werden von den Städten und Gemeinden getragen, wobei
ein Antrag der Gemeinde Harbke auf eine anteilmäßige Förderung durch das
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt positiv
entschieden wurde. Die
Landkreise Bördekreis, Ohrekreis und
Helmstedt beteiligen sich nur ideell an den genannten
Vorbereitungsarbeiten des Projektes, ohne Kostenbeteiligung .Sie werden
gleichzeitig bezüglich jeglicher Haftungsansprüche, die sich im Zusammenhang
mit der Erstellung des Masterplanes ergeben können, freigestellt. Die
Landkreise stehen dem Projekt positiv gegenüber und bringen sich mit ihrer
fachlichen Unterstützung der Unteren Wasserbehörde, der Unteren
Naturschutzbehörde und des Amtes für Wirtschaftsförderung ein. Bei dem
länderübergreifenden Tagebauprojekt handelt es sich um ein für die Zukunft
unserer Region wichtiges Großprojekt, von dem alle Beteiligten später
partizipieren können. Es stellt ein außerordentlichen Gewinn für die gesamte
Region dar. Anlagen: Öffentlich-rechtlicher
Vertrag
der Arbeitsgemeinschaft
Helmstedt/Harbke-See zwischen a) Landkreis
Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt b) Landkreis
Bördekreis, Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben c) Landkreis
Ohrekreis, Gerikestr. 104, 39340 Haldensleben vertreten durch
den Landrat d) Stadt
Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt e) Gemeinde
Büddenstedt, Rathausplatz 1, 38372 Büddenstedt f) Verwaltungsgemeinschaft
Obere Aller, Zimmermannplatz 2, 39365 Eilsleben vertreten
durch die Leiterin der Verwaltungsgemeinschaft
h) Stadt
Schöningen, Markt 1-2, 38364 Schöningen i) Stadt
Königslutter am Elm, Am Markt 2, 38154 Königslutter vertreten durch
den Bürgermeister nachstehend "kommunale
Partner" genannt Der sich dem Ende entgegen neigende Kohleabbau beschert der Region Helmstedt/Harbke einen entstehenden See im Tagebaurestloch Helmstedt-Wulfersdorf. Globales Ziel in dem Bereich ist die Anlage eines Gebietes zur touristischen Nutzung einschließlich eines Badegewässers. Vorgesehen ist, ein ganzheitliches länderübergreifendes Nutzungskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Zur gemeinsamen Durchführung der Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf Genehmigungsverfahren, Entlassung aus der Bergaufsicht, Fördermittelakquisition und Investorensuche (Projektentwicklungsphase) schließen sich die kommunalen Partner unter dem Namen “ARGE Helmstedt/Harbke-See” zusammen. Die kommunalen Partner sind in die Phase der Konzeptfindung
eingebunden und übernehmen die Aufgabe, das unter ihrer Mitwirkung zu
erarbeitende Nutzungskonzept aktiv zu unterstützen. Hierfür wird als erster
Schritt ein externer Fachplaner beauftragt, einen Masterplan zu erstellen, auf
dessen Basis dann die weiteren Planungen, Abstimmungen, Vorbereitungen und
Fördermittelakquisitionen erfolgen können. Die kommunalen Partner werden die für den Masterplan entstehenden Kosten in Höhe von insgesamt rund 60.000 € tragen. Die Gemeinde Harbke hat dabei für den auf Sachsen-Anhalt entfallenden Betrag eine anteilige Förderung in Höhe von bis zu 40 %, d.h. max. 12.000 €, bewilligt bekommen. Die Finanzierung des Masterplanes
setzt sich wie folgt zusammen:
- Stadt Königslutter am Elm
3.000 € - Gemeinde Büddenstedt 3.000 € - Gemeinde Harbke 12.000 €
(Zuschuss Land Sachsen-Anhalt) - Stadt
Helmstedt Restanteil
bis max. 60.000 € Der Landkreis Helmstedt, der Landkreis Bördekreis, der
Landkreis Ohrekreis und die Verwaltungsgemeinschaft Obere Aller beteiligen sich
ideell an den genannten Vorbereitungsarbeiten des Projektes, ohne
Kostenbeteiligung. Sie werden gleichzeitig bezüglich jeglicher Haftungsansprüche, die sich im Zusammenhang mit der Erstellung des Masterplanes ergeben können, freigestellt. Die Unterzeichnung des Vertrages durch die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis erfolgt vorbehaltlich der zustimmenden Beschlussfassung durch die Kreistage. Die Arbeitsgemeinschaft wird im
Geschäftsverkehr durch die Stadt Helmstedt vertreten, die in der ARGE auch die
Projektkoordination übernimmt. Die
kommunalen Partner verpflichten sich gemeinsam und gleichberechtigt im Rahmen
der genannten Aufgabenverteilung die Projektentwicklung zu fördern. Beschlüsse
sind von den zahlenden Mitgliedern einstimmig zu fassen. Mit der gemeinsamen Feststellung der Umsetzungsreife werden
sich die kommunalen Partner darüber verständigen, in welcher Form die
Zusammenarbeit fortgesetzt werden kann. Landkreis Helmstedt
den,
Gerhard Kilian
(Landrat)
Landkreis
Bördekreis den, Burkhard
Kanngießer (Landrat) Landkreis Ohrekreis den, Thomas Webel (Landrat) Stadt Helmstedt den, Heinz-Dieter Eisermann
(Bürgermeister) Gemeinde
Büddenstedt den, Frank
Neddermeier (Bürgermeister) Verwaltungsgemeinschaft
Obere Aller den, Eckhard
Thiele (Leiter der
Verwaltungsgemeinschaft) Gemeinde
Harbke den, Gunther
Tell (Bürgermeister) Stadt Schöningen
den, Matthias
Wunderling-Weilbier Stadt Königslutter am Elm
den, Ottmar Lippelt (Bürgermeister) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |