Der Kreistag beschließt das vorliegende „Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015-2019“ (Stand Juni 2015) als Planungs- und Handlungsgrundlage für die Abfallwirtschaft im Landkreis Börde für den Zeitraum 2015 bis 2019 nach folgenden Maßgaben:
Die abschließende Entscheidung über die Abfallgebührenstruktur wird der Kreistag im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation 2016 -2018 im Rahmen der Abfallgebührensatzung des Landkreises treffen.
Die abschließende Entscheidung über die Art und Organisation der künftigen höherwertigen Verwertungvon Bioabfällen wird gesondert in Abhängigkeit von den abschließenden Untersuchungen, Analysen und Bewertungen getroffen.
Nach Vorlage der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung der Einheiten der öffentlichen Abfallentsorgung des Landkreises wird das Abfallwirtschaftskonzept 2015 – 2019 nach Bedarf entsprechend fortgeschrieben.
12.08.2015 - Kreisausschuss
Ö 6.1 - zurückgezogen
09.09.2015 - Kreisausschuss
Ö 6.10 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 2015/Abf/0125
Der Kreistag beschloss das „Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015-2019“ (Stand Juni 2015) als Planungs- und Handlungsgrundlage für die Abfallwirtschaft im Landkreis Börde für den Zeitraum 2015 bis 2019 nach folgenden Maßgaben:
Die abschließende Entscheidung über die Abfallgebührenstruktur wird der Kreistag im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation 2016 -2018 im Rahmen der Abfallgebührensatzung des Landkreises treffen.
Die abschließende Entscheidung über die Art und Organisation der künftigen höherwertigen Verwertungvon Bioabfällen wird gesondert in Abhängigkeit von den abschließenden Untersuchungen, Analysen und Bewertungen getroffen.
Nach Vorlage der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung der Einheiten der öffentlichen Abfallentsorgung des Landkreises wird das Abfallwirtschaftskonzept 2015 – 2019 nach Bedarf entsprechend fortgeschrieben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:vierundvierzig
Ablehnung:keine
Enthaltung:drei
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2015/Abf/0125-1erhoben.