Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
entfällt
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis darf nach § 99 Abs. 6 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. In der Hauptsatzung sind die Wertgrenzen für die Annahme von Spenden geregelt. Danach hat der Landrat über die Annahme der Zuwendungen im Jahr 2014 entschieden. Der Kreisausschuss ist halbjährlich über die erhaltenen Zuwendungen zu informieren.
Gemäß der Rundverfügung 27/14 des Landesverwaltungsamtes mit Hinweisen zum § 99 Abs. 6 KVG LSA, ist der Landkreis Börde ab in Kraft treten des KVG LSA verpflichtet, jährlich einen Bericht mit Spenden, Sponsoring und Schenkungen vorzulegen. Durch Zuarbeiten aller Fachdienste, konnten alle Zuwendungen die im Zeitraum 01.07.-31.12.2014 eingegangen sind, zusammengetragen werden. Vom Landesverwaltungsamt wurden keine Einschränkungen hinsichtlich der Höhe der einzureichenden Beträge für Spenden gemacht, folglich wurden alle anfallenden Zuwendungen erfasst.
Die Meldung an das Landesverwaltungsamt für das 2. Halbjahr 2014 ist als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Bericht Spenden 2014
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