Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Berechnung zur Bezuschussung von Personalkosten der in der Kinder- und Jugendförderung tätigen Fachkräfte in den Sozialräumen I bis XIIIsowie kreisweit tätigen Trägern gemäßdes beschlossenen Verteilungsmodells(Beschluss Nr. 0313/51/2021 vom 18.10.2021)vorzunehmen. Dieses erfolgt unter dem Ausschluss der Einschränkung zur Förderhöhe (bis zu 90% bzw. maximal 32.000,00 €) gemäß Beschluss des JHA Nr. 2015/51/0194.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung, die Berechnung zur Bezuschussung von Personalkosten der in der Kinder- und Jugendförderung tätigen Fachkräfte in den Sozialräumen I bis XIIIsowie kreisweit tätigen Trägern gemäß des beschlossenen Verteilungsmodells (Beschluss Nr. 0313/51/2021 vom 18.10.2021) vorzunehmen. Dieses erfolgt unter dem Ausschluss der Einschränkung zur Förderhöhe (bis zu 90% bzw. maximal 32.000,00 €) gemäß Beschluss des JHA Nr. 2015/51/0194.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:8
Ablehnungen:0
Enthaltungen:0
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.0477/51/2022erhoben.