Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 28.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der anwesenden Mitglieder und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 19.09.2022 - öffentlicher Teil      
Ö 5  
Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten      
Ö 6     öffentliche Vorlagen      
Ö 6.1  
Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe für "Ganzheitliche Förderung Sachsen-Anhalt" (GFSA)  
Enthält Anlagen
0476/51/2022  
Ö 6.2  
Personalkostenförderung von Fachkräften der Kinder- und Jugendförderung 2023  
Enthält Anlagen
0477/51/2022  
    VORLAGE
   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Berechnung zur Bezuschussung von Personalkosten der in der Kinder- und Jugendförderung tätigen Fachkräfte in den Sozialräumen I bis XIII sowie kreisweit tätigen Trägern gemäß des beschlossenen Verteilungsmodells (Beschluss Nr. 0313/51/2021 vom 18.10.2021) vorzunehmen. Dieses erfolgt unter dem Ausschluss der Einschränkung zur Förderhöhe (bis zu 90% bzw. maximal 32.000,00 €) gemäß Beschluss des JHA Nr. 2015/51/0194.

 

   
    28.11.2022 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.2 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 0477/51/2022   
   

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung, die Berechnung zur Bezuschussung von Personalkosten der in der Kinder- und Jugendförderung tätigen Fachkräfte in den Sozialräumen I bis XIII sowie kreisweit tätigen Trägern gemäß des beschlossenen Verteilungsmodells (Beschluss Nr. 0313/51/2021 vom 18.10.2021) vorzunehmen. Dieses erfolgt unter dem Ausschluss der Einschränkung zur Förderhöhe (bis zu 90% bzw. maximal 32.000,00 €) gemäß Beschluss des JHA Nr. 2015/51/0194.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 8

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.0477/51/2022 erhoben.

Ö 6.3  
Information über die Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses (Integrationskoordinatorin)  
Enthält Anlagen
0448/BLR/2022  
Ö 7  
Anfragen und Anregungen      
N 8     (nichtöffentlich)    
N 9     (nichtöffentlich)    
Ö 10  
Schließung der Sitzung