Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Personalkostenförderung von Fachkräften der Kinder- und Jugendförderung 2023  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.2 Beschluss:0477/51/2022
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0477/51/2022 Personalkostenförderung von Fachkräften der Kinder- und Jugendförderung 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 2
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines

Frau Müller (Teamleiterin JGH/Jugendförderung) stellt die Vorlage anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.

 

Herr Nase (CDU) fragt bezüglich der Verwendung von Restmitteln. Inwieweit gestaltet sich dieses Jahr anders. Gibt es schon entsprechende Anträge?

 

Frau Müller (Teamleiterin JGH/Jugendförderung) antwortet, dass die aktuellen Restmittel im Rahmen der Projektförderung und Sachkostenförderung unter den Trägern, welche förderfähig sind, zu verteilen. Die Träger erhalten regelmäßig einen Newsletter, in welchem über alle Änderungen, Fristen, Fördermittel und weiteren Neuerungen informiert wird.

 

Des Weiteren fragt Herr Nase (CDU) inwieweit das Jugendamt die Verträge der Träger mit deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichtet?

 

Eine Antwort erfolgt schriftlich.

 


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung, die Berechnung zur Bezuschussung von Personalkosten der in der Kinder- und Jugendförderung tätigen Fachkräfte in den Sozialräumen I bis XIII sowie kreisweit tätigen Trägern gemäß des beschlossenen Verteilungsmodells (Beschluss Nr. 0313/51/2021 vom 18.10.2021) vorzunehmen. Dieses erfolgt unter dem Ausschluss der Einschränkung zur Förderhöhe (bis zu 90% bzw. maximal 32.000,00 €) gemäß Beschluss des JHA Nr. 2015/51/0194.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 8

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.0477/51/2022 erhoben.