Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Müller (Teamleiterin JGH/Jugendförderung) stellt die Vorlage anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.
Herr Nase (CDU) fragt bezüglich der Verwendung von Restmitteln. Inwieweit gestaltet sich dieses Jahr anders. Gibt es schon entsprechende Anträge?
Frau Müller (Teamleiterin JGH/Jugendförderung) antwortet, dass die aktuellen Restmittel im Rahmen der Projektförderung und Sachkostenförderung unter den Trägern, welche förderfähig sind, zu verteilen. Die Träger erhalten regelmäßig einen Newsletter, in welchem über alle Änderungen, Fristen, Fördermittel und weiteren Neuerungen informiert wird.
Des Weiteren fragt Herr Nase (CDU) inwieweit das Jugendamt die Verträge der Träger mit deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichtet?
Eine Antwort erfolgt schriftlich.
Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung, die Berechnung zur Bezuschussung von Personalkosten der in der Kinder- und Jugendförderung tätigen Fachkräfte in den Sozialräumen I bis XIII sowie kreisweit tätigen Trägern gemäß des beschlossenen Verteilungsmodells (Beschluss Nr. 0313/51/2021 vom 18.10.2021) vorzunehmen. Dieses erfolgt unter dem Ausschluss der Einschränkung zur Förderhöhe (bis zu 90% bzw. maximal 32.000,00 €) gemäß Beschluss des JHA Nr. 2015/51/0194.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 8 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 0
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.0477/51/2022 erhoben. |
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