Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Berechnung zur Bezuschussung von Personalkosten der in der Kinder- und Jugendförderung tätigen Fachkräfte in den Sozialräumen I bis XIII sowie kreisweit tätigen Trägern gemäß des beschlossenen Verteilungsmodells (Beschluss Nr. 0313/51/2021 vom 18.10.2021) vorzunehmen. Dieses erfolgt unter dem Ausschluss der Einschränkung zur Förderhöhe (bis zu 90% bzw. maximal 32.000,00 €) gemäß Beschluss des JHA Nr. 2015/51/0194.
Sachdarstellung, Begründung:
Auf der Grundlage des § 31 KJHG-LSA sowie in Verbindung mit den Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses (JHA) Nr. 2015/51/0194 vom 21.09.2015 sowie 2017/51/0479 vom 09.10.2017 wurden die finanziellen Mittel (Sozialraumbudgets) für die Personalausgabenförderung in den Sozialräumen I – XIII sowie für die kreisweit tätigen Träger beschlossen.
Entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom 01.12.2021 (Beschluss-Nr.: 0341/JHA/2021) ist der planerische Ansatz zur Aufstockung der Landesmittel im Landkreis Börde für die Kofinanzierung der Kinder- und Jugendförderung nach §§ 11 - 14 SGB VIII und § 31 Abs. 3 KJHG innerhalb der nächsten sechs Jahre stufenweise auf 50 % zu steigern. Daher sind zur Kofinanzierung der Kinder- und Jugendförderung im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 40% der zu diesem Zweck bereitgestellten Landesmittel als Planungsgröße bereitgestellt.
Der Landkreis Börde erhielt bisher keine verbindliche Aussage des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über die Höhe der für das Haushaltsjahr 2023 zu erwartenden Zuweisung des Landes Sachsen-Anhalt gem. § 31 KJHG-LSA. Aus diesem Grund kann die Neuberechnung der Sozialraumbudgets sowie die an die Personalstellen gebundenen Förderhöhen zurzeit nicht abschließend berechnet werden.
Infolgedessen wird die Verwaltung beauftragt, die Berechnung zur Bezuschussung von Personalkosten der in der Kinder- und Jugendförderung tätigen Fachkräfte in den Sozialräumen I bis XIII sowie kreisweit tätigen Träger gemäß des beschlossenen Verteilungsmodells (Beschluss Nr. 0313/51/2021 vom 18.10.2021) vorzunehmen.
Die Personalkostenförderung der kreisweit tätigen Träger, die nicht im Berechnungsmodell mit aufgeführt sind, erhalten im Förderjahr 2023 mindestens die Förderung des Jahres 2022, inklusive des auch im Jahr 2023 anstehenden, prozentualen Erhöhungsbetrags in Höhe von 2%.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1: PK-Modell_Jugendförderung 2023
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||